Ist man im Knast krankenversichert?

Die Gefangenen unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Ren- ten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Vollzugsbehörde entrichtet für die Gefangenen, auch wenn sie einer gesetzlichen Arbeitspflicht genügen, keine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Was wird in deutschen Gefängnissen hergestellt?

Viele Häftlinge arbeiten wie Stein und seine Kollegen in deutschen Gefängnissen für gewerbliche Auftraggeber. Im Saarland, wo der Großteil der Gefangenen in Fremdbetrieben beschäftigt ist, erbringen sie etwa für die Automobilzuliefer- und Luftfahrtindustrie Teilleistungen, wie das dortige Justizministerium mitteilt.

Was darf man in deutschen Gefängnissen?

Alle Zellen haben ein Fenster, aus dem man aber nicht über die Mauer sehen kann. Persönliche Sachen, wie Familienfotos, Bilder und Lieblingssachen sind in der Zelle meist nur wenige erlaubt. Fast alle Gefangenen haben aber Radio oder Fernsehen. Nur Internet ist überall verboten.

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Wie kann der Gefangene Telefongespräche führen?

Den Gefangenen kann gestattet werden, auf eigene Kosten Telefongespräche zu führen. Dabei hat er die Telefoneinrichtung der Anstalt zu benutzen, der Besitz und die Benutzung von Mobiltelefonen sind verboten. Die Gefangenen haben ferner das Recht, auf eigene Kosten Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Kann der Arzt die Schweigepflicht entbunden werden?

Hierzu kann das folgende Muster einer Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht verwendet werden. Wenn der Patient den Arzt nicht wirksam von der Schweigepflicht entbunden hat, darf der Arzt nur ausnahmsweise Auskunft erteilen.

Was darf der Gefangene außerhalb des Haftraums tun?

Soweit nichts anderes angeordnet wird, darf der Gefangene in dieser Zeit nicht an Maßnahmen außerhalb des Haftraums teilnehmen, den Raum nicht mit eigenen Gegenständen ausstatten, kein Fernsehen empfangen und nicht einkaufen. Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung mit Ausnahme des Lesestoffs sind nicht zugelassen.

Wie dürfen die Gefangenen Zeitungen und Zeitschriften beziehen?

Die Gefangenen dürfen auf eigene Kosten Zeitungen und Zeitschriften in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Anstalt beziehen. Diese hat den Gefangenen auch Zugang zum Rundfunk zu ermöglichen. Insoweit sind grundsätzlich auch eigene Hörfunk- und Fernsehgeräte der Gefangenen in den Hafträumen zugelassen. Dürfen Gefangene Besuch empfangen?

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