Ist man über den Arbeitgeber krankenversichert?

Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie ab dem 1. Januar 2022 neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, derzeit also 7,3 Prozent, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, derzeit 1,525 Prozent.

Wer zahlt Krankenversicherung bei Angestellten?

Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern berechnet der Arbeitgeber die Höhe des Beitrags und führt den Beitrag an die Krankenversicherung ab. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Meist übernimmt er diese Aufgaben auch für seine freiwillig versicherten Beschäftigten.

Wann ist man über die Arbeit krankenversichert?

Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für die Jahre 2021 und 2022 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.

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Warum sind alle Beschäftigten versichert?

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII sind Kraft Gesetzes alle Beschäftigten versichert. Das bedeutet, dass selbst bei keiner Meldung des Betriebes durch den Arbeitgeber oder unterlassener Beitragsentrichtung jeder Beschäftigte dennoch gesetzlich gegen Unfälle versichert ist.

Sind sie bereits privat versichert und möchten wechseln?

Sind Sie bereits privat versichert und möchten wechseln, können Sie Ihre Versicherung zum festgelegten Termin kündigen und danach den Wechsel vollziehen. Dies ist nun möglich, da Sie sich ja (freiwillig) pflichtkrankenversichern müssen.

Ist eine private Versicherung günstiger?

Hier wäre dann eine eigene private Versicherung meist günstiger. Sind Sie selbstständig, können Sie sich ebenfalls freiwillig oder privat krankenversichern. Prüfen Sie auch hier Ihre Familienversicherung oder arbeiten Sie nebenher noch ein wenig in der Gleitzone, um gesetzlich versichert zu sein.

Sind sie selbstständig oder privat krankenversichern?

Sind Sie selbstständig, können Sie sich ebenfalls freiwillig oder privat krankenversichern. Prüfen Sie auch hier Ihre Familienversicherung oder arbeiten Sie nebenher noch ein wenig in der Gleitzone, um gesetzlich versichert zu sein.

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