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Ist man verpflichtet Bewerbungsunterlagen zurückzusenden?
Auf unverlangt eingesandte Bewerbungen muss der Arbeitgeber nicht reagieren. Die Bewerbungsunterlagen muss er in diesem Fall nur zurücksenden, wenn der Bewerber einen Freiumschlag beigelegt hat. Die Unterlagen können vernichtet werden, wenn sich der Bewerber innerhalb einer angemessenen Frist nicht erneut gemeldet hat.
Wer darf Bewerbung einsehen?
Bewerbungsdaten dürfen im Unternehmen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, die mit der Bewerbung erforderlicherweise befasst sind. Dies ist in jedem Fall also der Arbeitgeber persönlich (im Kleinbetrieb) oder der Personalchef/ -sachbearbeiter (im großen Betrieb).
Wem gehören Bewerbungsunterlagen?
Möglichkeit eins: Die Bewerbung ist erfolgreich. Dann sind die Bewerbungsunterlagen Teil der Personalakte und gehören damit dem Arbeitgeber. Übrigens auch wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Wie lange werden online Bewerbungen gespeichert?
Aufbewahrungsfrist sollte maximal 6 Monate betragen Die Löschfrist gilt jedoch dann nicht, wenn der Bewerber dazu eingewilligt hat, dass seine Daten länger gespeichert werden dürfen, etwa für den Fall, dass der Arbeitgeber die Bewerberdaten für eine mögliche zukünftige vakante Stelle im Auge behalten möchte.
Was ist absolutes No-go im Bewerbungsgespräch?
Weitere drei Prozent bezeichneten es als absolutes No-Go, wenn das Foto des Kandidaten in den Unterlagen fehlt – Bewerber, die dies vergessen oder weglassen, würden sie erst gar nicht zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
Ist ein Rechtsgeschäft schwebend unwirksam?
Erfordert ein Rechtsgeschäft eine Genehmigung, so ist dieses bis zur Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung schwebend unwirksam.
Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen?
Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.