Ist Postleitzahl personenbezogen?

Als Beispiel für personenbezogene Daten können folgende Angaben genannt werden: allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usf.)

Ist die Stimme ein personenbezogenes Datum?

4 Nr. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten solche Daten, die eine Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen. Zwar mag der Dolmetscher anhand der Stimme möglicherweise erkennen, woher die zu beratende Person stammt. Eine Identifizierung ist allein anhand der Stimme hingegen nicht möglich.

Ist Geschlecht personenbezogene Daten?

Was sind personenbezogene Daten im Sinne des BDSG? allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usf.) Online-Daten (IP-Adresse, Standortdaten usf.) physische Merkmale (Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Statur, Kleidergröße usf.)

Was zählt alles zu personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Artikel 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Einzelangaben über juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften oder eingetragene Vereine, sind keine personenbezogenen Daten.

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Wie kommt die deskriptive Forschung zum Einsatz?

Häufig kommt die deskriptive Forschung im Zusammenspiel mit oder im Anschluss an die explorative Forschung zum Einsatz. Während die explorative Forschung allgemeine Informationen sammelt, werden diese mithilfe der deskriptiven Vorgehensweise näher beschrieben. Wofür ist die deskriptive Forschung wichtig?

Was ist sekundäre Marktforschung?

Sekundärforschung bzw. sekundäre Marktforschung bezeichnet die Interpretation bzw. Verarbeitung bestehender Daten. Diese wurden im Vorfeld (Primärforschung) erhoben und beantworten eine spezifische Forschungsfrage, die sich möglicherweise nicht vollständig mit der Fragestellung der Sekundärforschung deckt. Derartige Primärdaten lassen sich über

Was sind die Pflichten der Forscherinnen und Forscher?

Pflicht, die Daten nur zu dem Zweck zu bearbeiten, für den sie bekannt gegeben wurden – die Forscherinnen und Forscher dürfen sie ohne Zustimmung des Bundesorgans, das ihnen die Daten übermittelt hat, weder zu einem anderen Zweck verwenden noch weiterleiten noch anderweitig nutzen.