Ist Reisezeit Dienstzeit?

Die Reisezeit selbst ist nicht die Hauptleistung, sondern das Arbeiten vor Ort am Dienstort. Deshalb ist diese Arbeit vor Ort als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG einzuordnen.

Wie werden verpflegungsmehraufwendungen versteuert?

Verpflegungsmehraufwand. Der Arbeitgeber muss, wenn er seinem Arbeitnehmer eine kostenlose Mahlzeit zur Verfügung stellt, die Verpflegungspauschale kürzen. Der Arbeitgeber kann den doppelten Betrag (berechnet von der ungekürzten Verpflegungspauschale) erstatten, wenn er diesen pauschal mit 25\% versteuert.

Ist An und Abreise Arbeitszeit?

Die tägliche An- und Abreise zur Arbeit, also die Wegezeit, ist nicht als Arbeitszeit einzuordnen, da diese zum Privatbereich des Mitarbeiters zählt und keinen direkten Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit aufweist. Fahrzeit hingegen ist die Zeit, die für dienstliche Reisen aufgewendet wird.

Ist Reisezeit Arbeitszeit Öffentlicher Dienst?

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.

LESEN:   Was bedeutet Valuta 90 Tage?

Was ist die Vergütungspflicht von Reisezeiten?

Die Frage nach der Vergütungspflicht von Reisezeiten beantworten die Richter in ihrer Entscheidung jedoch wie folgt: Reisezeiten, die erforderlich waren, sind vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Arbeitnehmer trägt für die Erforderlichkeit der Reisezeiten die Darlegungs- und Beweislast.

Was ist die Voraussetzung für die Reisezeit?

Voraussetzung für das Vorliegen einer (passiven) Reisezeit im Sinne des Gesetzes ist, dass der Arbeitnehmer während der Reisebewegung keine Arbeitsleistung zu erbringen hat. Vorsicht! Wegzeiten – also Zeiten für den Weg von der Wohnung zum im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsort und zurück – sind keine Reisezeit. Beispiel:

Wie kann die Vergütung von Reisezeiten geregelt werden?

So kann die Vergütung von Reisezeiten, die außerhalb der regelmäßig geschuldeten Arbeitszeit anfallen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individualvertraglich abweichend geregelt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Arbeitsverträge in der Regel formularmäßig verwendet werden.

Welche Reisezeiten sind vom Arbeitgeber zu vergüten?

Reisezeiten, die erforderlich waren, sind vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Arbeitnehmer trägt für die Erforderlichkeit der Reisezeiten die Darlegungs- und Beweislast.

LESEN:   Wie viel muss ich sparen um ein Haus zu kaufen?