Ist Tierschutz ländersache?

Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen ist Sache der Länder, die damit in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (d. h. Landkreise und kreisfreie Städte) beauftragen und dort Veterinärämter einrichten.

Wer ist zuständig für den Tierschutz?

Veterinäramt. Amtstierärzt*innen sind aufgrund §16a Tierschutzgesetz „Beschützergaranten“ für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts verantwortlich. Sie sind daher verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige Handlungen und Zustände vorzugehen.

Welche Behörden sind für den Tierschutz zuständig?

Im Jahr 2005 trat dann das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz in Kraft. Es gelten nunmehr in allen Bundesländern einheitliche Bestimmungen. Achtung: Für die Gesetzgebung ist der Bund zuständig, die Vollziehung ist jedoch ausschließlich Angelegenheit der Länder!

Welche Tiere fallen unter das Jagdrecht?

(2) Die Länder können weitere Tierarten bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen. (3) Zum Schalenwild gehören Wisente, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild. (4) Zum Hochwild gehören Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler.

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Welche Tiere sind vom Tierschutzgesetz erfasst?

Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und untergebracht wird und sich artgemäß bewegen kann (§§ 2, 2a). Vom Schutzbereich des Tierschutzgesetzes erfasst sind grundsätzlich alle Tiere, auch die wirbellosen.

Warum ist das Tierschutzgesetz unzureichend?

Tierschutzgesetz unzureichend. Unter dem Strich weisen das Tierschutzgesetz und sein Vollzug erhebliche Mängel auf. Zum einen sind die Vorschriften des Gesetzes und nachgeordneten Regelungen oft unvollständig, auslegungsbedürftig, das heißt, unklar oder der Schutz, der den Tieren gewährt wird, ist schlicht nicht ausreichend um ihr Wohlbefinden…

Was sind die Einzelverbote des Tierschutzgesetzes?

Weitere Einzelverbote finden sich unter anderem in § 11b Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 1 und in § 13. Die einzige Strafvorschrift des Tierschutzgesetzes findet sich in § 17. Mit ihr soll tierschutzwidriges Verhalten geahndet werden. Als Straftatbestände gelten die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren.

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Wie erfolgt der Vollzug des Tierschutzgesetzes?

Der Vollzug des Tierschutzgesetzes erfolgt durch die Länder bzw. die zuständigen Landesbehörden. Diese können nach § 16a TierSchG Maßnahmen zur Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Regelungen ergreifen. Das Spektrum reicht von Auflagen zur Verbesserung der Tierhaltung bis zur Fortnahme vernachlässigter Tiere.