Kann das Kind einen Doppelnachnamen bekommen?

Dürfen Kinder einen Doppelnamen haben? Nein. Nach dem deutschen Namensrecht ist es grundsätzlich nicht zulässig, einen Doppelnamen als Nachname für ein Kind festzulegen.

Kann ein Kind einen Doppelnachnamen haben?

Haben die Eltern verschiedene Familiennamen, können sie binnen eines Monats nach der Geburt den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Familiennamen des Kindes bestimmen, § 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB. Doppelnamen aus dem Nachnamen der Mutter und dem Nachnamen des Vaters sind nicht möglich.

Sind die Eltern nicht verheiratet?

Sind die Eltern nicht verheiratet, üben aber die elterliche Sorge gemeinsam aus, dürfen sie den Namen der Mutter oder den des Vaters als Geburtsnamen bestimmen. Der Vater darf also seinen Namen weitergeben, auch wenn er nicht verheiratet ist. Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Eltern auf den Namen einigen.

Sind die Eltern verheiratet und tragen unterschiedliche Nachnamen?

Sind die Eltern verheiratet, aber tragen unterschiedliche Nachnamen, so können sie – genauso wie unverheiratete Paare – gemeinsam entscheiden, welchen Familiennamen das Kind erhält. Doppelname: Kann das Kind eine Kombination aus den Nachnamen erhalten?

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Ist eine Mutter nicht verheiratet?

Wenn Sie und Ihr Partner nicht verheiratet sind, ist grundsätzlich nur die Mutter sorgeberechtigt. Deswegen erhält das uneheliche Kind den Familienname der Mutter. Sie können jedoch das gemeinsame Sorgerecht erhalten, indem Sie eine Sorgerechtserklärung abgeben.

Ist der Geburtsname des Kindes ein Ehename?

Für das Kind gilt dies jedoch nicht, ihm bleibt der Ehename als Geburtsname erhalten. Wenn unsere Beispielsfrau Schulze wieder Frau Schmidt wird, heißt das Kind also dennoch Schulze, wenn das der Ehename war. In diesem Fall ergibt sich also eine Namensungleichheit von Elternteil und Kind.