Kann das Sozialamt direkt von den Kindern Einkommens Auskunft verlangen?
Elternunterhalt: Sozialamt kann Auskunft über Einkommen und Vermögen verlangen. Der Sozialhilfeträger hat nur dann keinen Anspruch auf Auskunft über Einkommen und Vermögen, wenn von vornherein ersichtlich ist, daß ein Unterhaltsanspruch nicht besteht.
Wie prüft das Sozialamt Elternunterhalt?
Nur wer leistungsfähig ist, muss zahlen Wenn Eltern die Pflegekosten mit ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen nicht bezahlen können, hilft das Sozialamt. Der Staat trägt die Differenz – aber nur vorübergehend. Dann prüft das Sozialamt, inwieweit die erwachsenen Kinder die Kosten übernehmen können.
Wann erhalten Eltern das Kindergeld?
Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern zunächst das Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist.
Wie viel bekommt die Mutter für das Kindergeld?
Die Mutter bekommt das Kindergeld. Da sie keine weiteren Kinder hat, beträgt es 219 Euro pro Kind, also insgesamt 438 Euro. Der Vater hat noch ein älteres Kind aus einer früheren Beziehung. Dieses Kind lebt bei seiner Mutter, die auch das Kindergeld für dieses Kind bekommt.
Wie oft bekommt der Elternteil den Kinderzuschlag?
Der Elternteil, welcher das Kindergeld bezieht, erhält auch den Kinderzuschlag. Maximal erhalten Eltern 185 Euro pro Monat und Kind. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern sowie der Kinder ab. Üblicherweise wird der Kinderzuschlag für sechs Monate gewährt.
Warum hat das Kind keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes?
Das Kind hat damit aus rechtlicher Sicht keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, wenn der Kontoinhaber das Geld auf eigenen Wunsch abhebt und frei verwendet. Wie die Nutzung des Geldes, das auf Kinderkonten angelegt ist, unterschiedlich geregelt ist, je nach Wissen oder Unwissenheit des Kindes.