Kann der Arbeitgeber ein Fahrzeug zur Verfügung stellen?

Ja. aber…Der Arbeitgeber darf Ihnen ein Fahrzeug zur Verfügung stellen. Sofern es im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist, kann er Ihnen auch die Anweisung erteilen, mit dem Fahrzeug während der Arbeitszeiten zu fahren. Das ist sicherlich auch nicht das große Problem.

Was spricht für den zugunsten des Arbeitgebers?

Zugunsten des Arbeitgebers spricht dabei in der Regel, wenn der Gewissenskonflikt für den Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluss vorhersehbar war. In diesem Fall kann jener nicht im Nachhinein die Arbeit verweigern und sich auf sein Gewissen berufen. Dieses Kriterium war auch für das Urteil in Freiburg ausschlaggebend.

Wie kann der Arbeitnehmer die Leistung verweigern?

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer jedoch das Recht, die Leistung gegenüber seinem Arbeitgeber zu verweigern. Wenn ihm die Erbringung der Arbeitsleistung persönlich unzumutbar ist, kann er sich auf die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen (§ 275 Abs.

Warum darf der Arbeitgeber solche Überzeugungen ignorieren?

Schließlich geht es dann um sehr persönliche Überzeugungen, die nicht von jedem geteilt oder nachvollzogen werden. Der Arbeitgeber darf solche Überzeugungen aber nicht einfach ignorieren, da sich der betroffene Arbeitnehmer auf die im Grundgesetz verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen kann.

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Ist der Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt worden?

Wird der Firmenwagen auch für private Zwecke genutzt, spricht man von einem „geldwerten Vorteil“. Dieser wird ähnlich wie ein zusätzliches Einkommen versteuert. Wer also verschweigt, dass das Auto auch für private Fahrten eingesetzt wird, hinterzieht streng genommen Steuern.

Wer verschweigt das Auto für private Fahrten?

Wer also verschweigt, dass das Auto auch für private Fahrten eingesetzt wird, hinterzieht streng genommen Steuern. Wie Sie sich vielleicht denken können, ist eine solche Situation nicht nur unangenehm für Ihren Arbeitgeber, sondern auch für Sie selbst.

Was ist ein Firmenauto?

Immer topmodern, gern von einer angesehenen Marke, blank poliert, in gediegener Farbe – das Firmenauto ist ganz ohne Zweifel ein echtes Statussymbol, das nur wenige ablehnen würden. Wenn Mitarbeitern ein solcher Wagen zur Verfügung gestellt wird, dann natürlich in erster Linie, um berufliche Fahrten zu machen.