Kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

Grundsätzlich gilt: Ein vertraglich vereinbartes generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, und der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht kündigen, nur weil er auch noch woanders arbeitet. Ein Arbeitnehmer kann daher grundsätzlich in seiner Freizeit einem Nebenjob nachgehen.

Wird der Arbeitgeber über Nebentätigkeit informiert?

Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann.

Warum kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht verbieten?

Der Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit also grundsätzlich nicht verbieten. Dies ergibt aus der grundgesetzlich geschützten Garantie der Berufsfreiheit. Dieser Grundsatz gilt sowohl für abhängige wie selbständige Beschäftigungen. Und er gilt auch für ehrenamtliche Tätigkeiten. tarifvertraglichen Regelungen.

LESEN:   Wer berat bei Berufswechsel?

Kann der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung verlangen?

Ein Mitarbeiter muss den Arbeitgeber bei Aufnahme eines Nebenjobs darüber informieren. Obwohl der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers einfordern darf, wird sein Wissensdurst durch das Gesetz begrenzt. Folgende Informationen kann er verlangen: Es gibt keine Informationspflicht hinsichtlich des Verdienstes im Nebenjob.

Was darf ein Arbeitnehmer bei der Nebenbeschäftigung beachten?

Berücksichtigt ein Arbeitnehmer bei der Auswahl seiner Nebenbeschäftigung diese Vorgaben, entfällt das Zustimmungsrecht des Arbeitgebers und das Unternehmen darf keinesfalls darauf bestehen. Dies umfasst nicht nur die in vielen Verträgen hinterlegte Zustimmungspflicht, sondern auch das pauschale Nebentätigkeitsverbot.

Kann der Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung verweigern?

Übernimmt ein Mitarbeiter eine Nebenbeschäftigung für ein Unternehmen mit konkurrierenden Dienstleistungen oder Produkten, darf der Arbeitgeber im Sinne des Wettbewerbsverbots seine Zustimmung verweigern. Allerdings muss die Situation gewisse Kriterien erfüllen, um laut Rechtsprechung tatsächlich zu einem Verbot zu führen: