Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann der Arbeitgeber verlangen das private Handy zu nutzen?
- 2 Warum darf der Arbeitgeber das private Handy am Arbeitsplatz verbieten?
- 3 Ist das Handy verboten während der Arbeitszeit?
- 4 Was ist bei einem firmenhandy zu beachten?
- 5 Wann bekommt man ein firmenhandy?
- 6 Was sollte der Arbeitgeber beachten bei der Nutzung privater Handys?
Kann der Arbeitgeber verlangen das private Handy zu nutzen?
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, die Ihr zum Arbeiten braucht. Also darf der Chef nicht verlangen, dass private Smartphones für dienstliche Gespräche genutzt werden. Aber es gibt eine Ausnahme: Bei nicht vorhersehbaren Situationen oder betrieblichen Notfällen.
Ist Telefonieren Arbeitszeit?
Arbeitsrechtlich kann das private Telefonieren am Arbeitsplatz als Arbeitszeitbetrug angesehen und entsprechend sanktioniert werden. Der Arbeitgeber ist somit berechtigt, den Arbeitnehmer abzumahnen und ihm im Wiederholungsfall sogar verhaltensbedingt zu kündigen.
Warum darf der Arbeitgeber das private Handy am Arbeitsplatz verbieten?
Sofern der Gebrauch des Smartphones noch nicht zu einer betrieblichen Übung geworden ist, darf der Arbeitgeber das private Handy am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit ohne weiteres verbieten – und das gleich aus mehreren Gründen.
Ist das Handy am Arbeitsplatz verboten?
Die wichtigsten Infos rund um die Smartphonenutzung am Arbeitsplatz erhältst du hier. Ist das Handy am Arbeitsplatz verboten? Generell ist das Handy am Arbeitsplatz nicht verboten, doch der Arbeitgeber kann unter Umständen die Smartphonenutzung während der Arbeitszeit verbieten oder einschränken.
Ist das Handy verboten während der Arbeitszeit?
Das Mitführen und Nutzen eines Handys während der Arbeitszeit ist nicht generell verboten. Jedoch kann der Arbeitgeber das Handy verbieten, wenn er einen Anlass dazu sieht. Da der Arbeitgeber während der Arbeitszeit weisungsbefugt ist, legt er nicht nur fest, was gearbeitet wird, sondern auch wie.
Wie darf der Arbeitgeber das Smartphone am Arbeitsplatz verbieten?
Wie wir oben gesehen haben, darf der Arbeitgeber das Smartphone am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit verbieten. Etwas anderes ist es in den Pausen. Hier wird es schwieriger, dem Arbeitnehmer das Handy komplett zu untersagen. Die Pausenzeiten gehören dem Arbeitnehmer und grundsätzlich darf er allein entscheiden, was er in dieser Zeit macht.
Was ist bei einem firmenhandy zu beachten?
Datenschutz. Dürfen Mitarbeiter ihr Diensthandy auch privat nutzen, spielt der Datenschutz eine besondere Rolle. Arbeitgeber müssen sich an das Fernmeldegeheimnis halten. Sie dürfen weder die Verbindungsdaten einsehen, noch Inhalte von E-Mails überprüfen – egal ob privat oder dienstlich.
Was darf ich mit dem firmenhandy?
Firmenhandy kontrollieren: Was darf der Chef? Reine Diensthandys, die nicht für die private Nutzung freigegeben wurden, darf der Arbeitgeber vollumfänglich überwachen. Es ist ihm erlaubt, Telefonate mitzuhören, E-Mails mitzulesen sowie gespeicherte Dateien wie Fotos, Videos, Textdateien und Tonaufnahmen einzusehen.
Wann bekommt man ein firmenhandy?
Verbreitet ist zum Beispiel, dass nur leitende Angestellte (Geschäftsführung, C-Level, Head of X, Abteilungsleiter etc.) oder Mitarbeiter mit viel Kontakt nach außen (Vertrieb, Customer Service, Office Management) ein Firmenhandy bekommen, während der Rest der Belegschaft leer ausgeht.
Kann dein Arbeitgeber ein Handyverbot aussprechen?
Dein Arbeitgeber kann ein Verbot aussprechen, wenn du das Smartphone ständig in der Hand hältst und nutzt. Dein Arbeitgeber ist weisungsbefugt und kann festlegen, was du für Arbeit leistest und wie du diese ausübst. Legt dein Arbeitgeber die Art und Weise deiner Arbeit fest, kann dies auch ein Handyverbot in den Betriebsräumen beinhalten.
Was sollte der Arbeitgeber beachten bei der Nutzung privater Handys?
Im Anbetracht dieser vorangestellten Problemfelder, sollte sich der Arbeitgeber genauestens überlegen, ob er bereit ist, diese Risiken aus augenscheinlichen Kostenersparnisgründen einzugehen. Zudem sollte der Arbeitgeber klare Verhaltensvorgaben bei der Nutzung privater Handys in seinen Diensträumen machen.
Wie wird das Handyverbot im Arbeitsvertrag vermerkt?
Das Handyverbot wird in der Regel nicht explizit im Arbeitsvertrag vermerkt, dennoch existieren Verordnungen und Gesetze, die einem Arbeitgeber ermöglichen, ein vollständiges Handyverbot am Arbeitsplatz durchzusetzen. Natürlich dürfen die Verbote nicht willkürlich sein und sollte nicht bestimmte Personen oder Gruppen ein- oder ausschließen.