Kann der Eigentümer vom mittelbaren Besitzer die Herausgabe der Sache fordern?

Nach herrschender Meinung kann der Eigentümer wahlweise auf Herausgabe der Sache klagen, wenn der mittelbare Besitzer die Sachen besorgen kann.

Ist 285 BGB auf 985 BGB anwendbar?

§ 285 BGB. Besondere Probleme ergeben sich im Hinblick auf das Verhältnis zu § 985 BGB, wenn dem Besitzer infolge der Veräußerung der geschuldeten Sache die Herausgabe unmöglich geworden ist. Nach absolut h.M. ist § 285 BGB in den genannten Konstellationen nicht neben § 985 BGB anwendbar.

Welche Rechte hat ein Besitzer bei einer Besitzstörung?

Nach § 862 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der unmittelbare Besitzer einer Sache, wenn er im Besitz durch verbotene Eigenmacht gestört wird, von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Dieses Selbsthilferecht gilt nur für den unmittelbaren Besitzer und geht damit weiter als das Selbsthilferecht des § 229 BGB.

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Was ist Eigentum und Besitz?

Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer.

Was ist ein Besitzer?

Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer.

Wer ist der Eigentümer eines Hauses?

Besitz stellt hingegen die tatsächliche Sachherrschaft über einen Gegenstand dar, d.h. Besitzer ist derjenige, der eine Sache in seinem Herrschaftsbereich hat. Dies muss nicht zwingend der Eigentümer sein. Der Mieter eines Hauses z.B. ist (unmittelbarer) Besitzer des Hauses, aber nicht Eigentümer.

Wer ist der Besitzer einer Sache?

Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache.

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Wann kein Recht zum Besitz?

Gemäß § 986 scheitert der Eigentumsherausgabeanspruch, wenn der Anspruchsgegner gegenüber dem Eigentümer ein Recht zum Besitz hat. Nach § 903 darf der Eigentümer mit der Sache ja nur nach Belieben verfahren, „soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen“. …

Was bedeutet 985 BGB?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 985 Herausgabeanspruch Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

Wie prüft man Vindikationslage?

Die Voraussetzungen einer Vindikationslage prüft man als ersten Prüfpunkt in jeder Anspruchsgrundlage des EBV. Diese ist quasi die „Eintrittskarte“ in die weitere Prüfung eines jeden Anspruches aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.

Was sind Herausgabeansprüche aus Eigentum?

Der Herausgabeanspruch ist im deutschen Sachenrecht der dingliche Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen den unrechtmäßigen Besitzer auf Herausgabe; zahlreiche andere Vorschriften gewähren auch schuldrechtliche Herausgabeansprüche.

Ist ein vermieterpfandrecht ein Recht zum Besitz?

Denn an sich ist das Vermieterpfandrecht gerade ein besitzloses Pfandrecht. Allerdings kann der Vermieter bei Pfandreife (§ 1228 Abs. 2 BGB) nach §§ 1231 Satz 1, 1257 BGB die Herausgabe der Pfandsache verlangen.

Wann spricht man von einer Vindikationslage?

Die Vindikationslage (von lat. rei vindicatio) bezeichnet eine spezifische Situation des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses im Zivilrecht, bei der ein Eigentümer gegenüber einem nicht zum Besitz berechtigten Besitzer einen Herausgabeanspruch hat (vgl. § 985 BGB).

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Was ist ein Vindikationsanspruch?

Dieser Herausgabeanspruch wird in der Tradition des römischen Rechts als Vindikation bezeichnet1. Der Anspruch aus § 985 BGB folgt unmittelbar aus dem Eigentum. Es handelt sich somit um einen dinglichen Anspruch, der dem jeweiligen Eigentümer gegen den jeweiligen Besitzer zusteht.

Welche herausgabeansprüche gibt es?

Anspruchskonkurrenz BGB – Herausgabeanspruch

  • Pflicht zur Rückgabe nach Vertragsbeendigung.
  • Pflicht zur Rückgabe nach erfolgter Rückabwicklung (§ 346 I ggf. i.V.m. § 355 ff. BGB)
  • Herausgabe des Surrogats nach § 285 BGB.
  • § 280 I i.V.m. § 249 I BGB (Naturalrestitution)

Wann prüft man 989 990?

Wie prüft man: Schadensersatzanspruch aus §§ 990, 989

Anspruchsentstehung
Bösgläubigkeit beim Aufschwingen vom Fremd- zum Eigenbesitzer
3. Verschlechterung / Untergang der Sache oder sonstige Herausgabeunmöglichkeit
4. Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
5. Schaden des Eigentümers

Wann liegt ein EBV vor?

Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, häufig kurz EBV genannt, ist eine in den §§ 987 ff. BGB geregelte Rechtsbeziehung. Es besteht immer dann, wenn Eigentum und Besitz an einer Sache auseinanderfallen und der Besitzer nicht zum Besitz berechtigt ist.