Kann der Handwerker den Auftrag weiterhin erledigen?

Der Handwerker behauptet, er hätte das Recht, den Auftrag weiterhin zu erledigen. Das stimmt aber nicht. Platzt ein vereinbarter Termin, müssen Sie dem Handwerker einen zweiten Anlauf zugestehen. Danach können Sie Ihren Auftrag kündigen. Aus welchem Grund der Handwerker nicht gekommen ist, spielt dabei keine Rolle.

Was ist ein Handwerker?

Es gilt, dass ein Handwerker eine Person ist, die durch Hand arbeit Werke (mit)erstellt oder repariert und dies beruflich ausübt. Als von Handwerkern erschaffene oder bearbeitete Werke gelten: Bauprojekte (Gebäude, Fahrbahnen, Möbel, Maschinen, Fahrzeuge, Anlagen etc.) Lebensmittel (Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Bier etc.)

Kann der Handwerker einen solchen Mangel vornehmen?

„Ja, wenn der Kunde einer solchen Vereinbarung zustimmt“, weiß Rechtsanwalt Thomas Hollweck. Ein seriöser Handwerksbetrieb wird einen solchen Ausschluss natürlich nicht vornehmen. Bestreitet der Handwerker Ihren angezeigten Mangel, müssen Sie nicht gleich den Klageweg beschreiten. Sie können sich auch an die Handwerkskammern wenden.

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Wie kann der Handwerker ein Widerrufsrecht aushändigen?

Der Handwerker muss in dem Fall eine Leistungsbeschreibung, Firmeninformationen und eine Belehrung über das Widerrufsrecht aushändigen. Bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten bis zu 200 Euro reicht ein Kostenvoranschlag. Dieses Rücktrittsrecht gilt jedoch nicht bei Noteinsätzen.

Hat der Handwerker Anspruch auf Ersatz eines entstandenen Schadens?

Sie haben dann einen Anspruch auf Ersatz eines entstandenen Schadens, wenn dieser Schaden konkret in einem Eurobetrag bezifferbar ist und der Handwerker schuldhaft gehandelt hat, damit dieser Schaden entstehen konnte.

Kann man durch das Nichterscheinen des Handwerkers Schaden ersetzen?

Entsteht Ihnen durch das Nichterscheinen des Handwerkers ein Schaden, beispielsweise weil Sie in dieser Zeit gewartet haben und nicht arbeiten konnten, so können Sie diesen Schaden vom Handwerker ersetzt verlangen.