Kann der überlebende Ehegatte die Rente zurückfordern?

Der überlebende Ehegatte hat die Möglichkeit, die ihm gekürzte Rente zurückzufordern. Die Rückabwicklung erfolgt nicht automatisch und muss beim Versorgungsträger oder Rentenversicherer beantragt werden. Die Rückforderung bzw. Anpassung der Rente erfolgt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Folgemonat der Antragstellung.

Wie ist die Rückabwicklung von Ehepartnern möglich?

Beim Tod des ehemaligen Ehepartners hat der überlebende Ehegatte hat die Möglichkeit, die ihm gekürzte Rente zurückzufordern. Die Rückabwicklung erfolgt nicht automatisch und muss beim Versorgungsträger oder Rentenversicherer beantragt werden. Diese lehnen die Anträge häufig ab.

Was sind die Vermögenswerte des überlebenden Ehegatten?

In den Nachlass fallen nur Vermögenswerte, die dem Verstorbenen allein gehörten (Vorbehalts- und Sondergut). Das heißt, der überlebende Ehegatte braucht zunächst das Vermögen nicht mit seinen Kindern zu teilen und kann es allein verwalten. Die Kinder erben erst, wenn der überlebende Ehegatte ebenfalls stirbt.

Was tun wenn ein Ehepartner stirbt und ein Haus wird vererbt?

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Der Partner stirbt, ein Haus wird vererbt: Was tun? Wenn man im Todesfall des Ehepartners eine Immobilie erbt, muss eine Grundbuchberichtigung beantragt werden, wie in § 82 Grundbuchordnung festgelegt wird. Der Erblasser ist nicht mehr Eigentümer, sondern seine Erben werden nun eingetragen.

Wie wird die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt?

Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern gestorben sind. Die Halb- oder Vollwaisenrente wird wie bei der Witwen- oder Witwerrente gezahlt, wenn der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.

Ist der verstorbene Ehegatte rentenversichert?

War der verstorbene Ehegatte gesetzlich rentenversichert, so besteht in der Regel Anspruch auf Witwenrente bzw. Witwerrente. Wir klären, wann und in welcher Höhe der Anspruch auf Witwenrente besteht.