Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann der Vermieter die Wohnung betreten und besichtigen?
- 2 Was gilt für den Vermieter und damit den Vermieter der Wohnung?
- 3 Ist der Vermieter einen Grund für die Besichtigung?
- 4 Wie kann eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters abgeleitet werden?
- 5 Was hat der Vermieter für eine berechtigte Wohnung zu tun?
- 6 Welche Rechte hat der Vermieter für die Mietwohnung?
- 7 Ist der Vermieter unangemeldet oder unerwartet an der Wohnung?
Kann der Vermieter die Wohnung betreten und besichtigen?
gilt, dass der Vermieter nur dann ein Recht hat, die Wohnung zu betreten und zu besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten berechtigten Anlass, d.h. einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich zum Beispiel aus der Bewirtschaftung des Objekts ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.2014 – VIII ZR 289/13).
Was gilt für den Vermieter und damit den Vermieter der Wohnung?
Das gilt auch für den Eigentümer und damit den Vermieter der Wohnung. Ihm steht jedoch unter bestimmten Bedingungen ein Besichtigungsrecht zu. In der Regel benötigt der Vermieter einen sachlichen Grund, um die vermietete Wohnung zu besichtigen. Ein Besichtigungsrecht wird unter anderem angenommen, wenn
Hat der Vermieter ein Recht auf Zutritt zur Wohnung?
AG München, Endurteil vom 01.2016 – 461 C 19626/15). Plant der Vermieter die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, hat er ein Recht auf Zutritt zur Wohnung, um sich ein Bild vom Zustand der Wohnung machen zu können (vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 29.03.2010 – 16 C 59/09).
Ist der Vermieter einen Grund für die Besichtigung?
Auch wenn der Vermieter einen Grund für die Besichtigung nennt, muss dies jedoch noch nicht zwangsläufig bedeuten, dass sich hieraus auch ein Besichtigungsrecht ergibt. Ob der Anlass die Besichtigung rechtfertigt, ist objektiv unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.
Wie kann eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters abgeleitet werden?
Nach einem Urteil des BGH vom 04.06.2014 – VIII ZR 289/13- kann aus § 242 BGB, dem Grundsatz von Treu und Glauben, eine vertragliche Nebenpflicht des Mieters abgeleitet werden, dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. II. Der Vermieter benötigt für die Besichtigung einen konkreten berechtigten Anlass
Wie darf der Vermieter den Mieter besuchen?
Der Vermieter darf den Mieter nicht hindern, Besuch zu empfangen. Der Besuch darf natürlich alle Flächen betreten, die man zum Erreichen der Wohnung braucht.
Was hat der Vermieter für eine berechtigte Wohnung zu tun?
Der Vermieter hat das Recht, ein Protokoll anzufertigen. Dies kann er schriftlich oder auch mittels Diktiergerät tun. Bei einer berechtigten Wohnungsbegehung ist neben dem Vermieter auch den Personen Zutritt zu gewähren, die der Vermieter als Kaufinteressenten mitbringt.
Welche Rechte hat der Vermieter für die Mietwohnung?
Demgegenüber steht der Vermieter, in dessen Eigentum sich die Mietwohnung natürlich immer noch befindet. Und auch Eigentümern stehen bestimmte Rechte zu. Dem Vermieter wird es insbesondere wichtig sein zu wissen, dass sein Eigentum, in diesem Fall also die Mietwohnung, ordnungsgemäß erhalten bleibt.
Der Vermieter hat in solchen Fällen das Recht, die Wohnung zu betreten und zu besichtigen, um Schäden an der Mietsache zu verhindern oder einzudämmen. Außerdem kann er sich ein Bild davon machen, ob Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen nötig sind.
Ist der Vermieter ohne Zustimmung des Vermieters die Wohnung betreten?
Sollte der Vermieter ohne die Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten, ist ein Fall von verbotener Eigenmacht gegeben und der Vermieter macht sich des Hausfriedensbruchs strafbar.
Ist der Vermieter unangemeldet oder unerwartet an der Wohnung?
Klingelt der Vermieter unangemeldet und unerwartet an der Haustür, stellt sich für den Mieter oftmals die Frage, ob er ihn in die Wohnung lassen muss. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Dem Vermieter sind bei der Besichtigung der Mietwohnung Grenzen gesetzt, er hat aber auch unter bestimmten Voraussetzungen ein Besichtigungsrecht.