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Kann der Vermieter nach Mietvertrag zurücktreten?
Als Vermieter können Sie vom Mietvertrag zurücktreten, wenn Sie der Mieter arglistig getäuscht hat. Vielleicht hat die Mietpartei falsche Angaben zur Bonität in der Selbstauskunft hinterlegt. Vermieter müssen den Vertrag aus diesem Grund innerhalb des Zeitraums von einem Jahr anfechten.
Ist ein Wohnungsangebot bindend?
Die Parteien –also der künftige Mieter und der Vermieter– verpflichten sich hier bindend, einen Mietvertrag abzuschließen. Maßgeblich ist das der Inhalt bestimmt wird: Mietvertragsgegenstand, wie zum Beispiel die Mietwohnung oder der Gewerbemietraum, die Mietzahlung und sonstige mögliche Vertragsbestandteile.
Ist ein Vormietvertrag bindend?
Grundsätzlich entfaltet der Mietvorvertrag, wie jeder andere Vertrag auch, eine bindende rechtliche Wirkung. Die grundsätzliche Verpflichtung des Mietvorvertrages besteht für beide Vertragsparteien darin, zu einem späteren Zeitpunkt einen Mietvertrag miteinander abzuschließen.
Ist ein Mietvertrag nach der Unterschrift möglich?
Während ein Rücktritt vom Mietvertrag vor der Unterschrift problemlos möglich ist, lässt sich ein Mietvertrag nach der Unterschrift nur in Ausnahmefällen widerrufen. In den folgenden Fällen ist ein Widerruf des Mietvertrags nicht möglich. Der Mietvertrag gilt nicht für Wohnräume: Bei einem Gewerbemietvertrag gibt es kein Widerrufsrecht.
Hat der Vermieter Mängel oder konnte die Wohnung nicht besichtigen?
Hat der Vermieter Mängel verschwiegen oder konnte der Mieter die Wohnung nicht besichtigen, darf er vom Mietvertrag zurücktreten. Voraussetzung für den Widerruf des Mietvertrags ist, dass der Vermieter Unternehmer ist und es sich um einen Mietvertrag für Wohnräume handelt.
Ist der Mietvertrag vor dem Einzugstermin geschlossen?
Sofern der Mietvertrag vor dem Einzugstermin geschlossen wurde kann der Mieter bereits vor dem Einzug wieder kündigen. Je nach zeitlichem Vorlauf des Vertragsabschlusses zum Einzugstermin kommt er u.U. mietzinszahlungsfrei aus dem Vertrag wieder raus.
Warum gilt der Mietvertrag nicht für Wohnräume?
Der Mietvertrag gilt nicht für Wohnräume: Bei einem Gewerbemietvertrag gibt es kein Widerrufsrecht. Der Vermieter ist eine Privatperson: Vermietet der Vermieter nur 1 oder 2 Wohnungen und hat keine Hausverwaltung beauftragt, gilt er nicht als Unternehmer – es besteht kein Widerrufsrecht. Sie haben den Mietvertrag in den Geschäftsräumen