Kann der Vermieter wegen Schimmel dem Mieter kündigen?

Der Vermieter muss eine fristlose Kündigung wegen Schimmel jedoch nur in bestimmten Fällen akzeptieren. Kurz gesagt, es muss eine derartige Beeinträchtigung vorliegen, dass der Mieter unmöglich bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist warten kann.

Wann ist Schimmel Vermietersache?

Generell gilt: Erstmal ist der Vermieter in der Beweispflicht. Er muss darlegen, dass der Schimmel nicht aufgrund von mangelhafter Bauqualität entsteht. Erst wenn ihm dieser Beweis gelingt, muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend lüftet. Dafür kann ein Lüftungsprotokoll hilfreich sein.

Ist Schimmelbefall ein Kündigungsgrund?

Eine fristlose Kündigung ist nur dann berechtigt, wenn es dem Mieter durch den Schimmelbefall nicht mehr möglich ist, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu warten. Hierzu muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass der Schimmel in der Raumluft nachweislich zu Erkrankungen führt.

LESEN:   Wie werde ich Sauerklee im Garten los?

Wann ist der Vermieter für Schimmel verantwortlich?

Muss man eine Wohnung mehr als zwei- oder dreimal am Tag lüften, damit kein Schimmel auftritt, weist diese einen Mangel auf. Denn sie ist nicht normal nutzbar. Die Bewohner können sie nicht am Morgen verlassen und abends wieder heimkehren, ohne dass sich Schimmel bildet. Dafür ist der Vermieter verantwortlich.

Welche Tätigkeiten dürfen sie als Mieter nutzen?

Sie dürfen als Mieter die Wohnung oder das Haus auch beruflich nutzen. Es sind aber nur Tätigkeiten im Rahmen von Heim- und Schreibtischarbeiten möglich. Die Nachbarn dürfen durch Ihre Arbeit nicht gestört werden.

Hat der Vermieter das Recht, die Wohnung zu besichtigen?

Allerdings hat der Vermieter das Recht, in periodischen Abständen von ein bis zwei Jahren die Wohnung zu besichtigen. Dazu muss er aber die Zustimmung des Mieters einholen und den Besichtigungs­termin rechtzeitig ankündigen.

Wie erhält der Mieter das Recht auf Nutzung des Mietgegenstandes?

Mit dem Mietvertrag erhält der Mieter bzw. die Mieterin das Recht auf uneingeschränkte Nutzung der Mieträume (BGB § 535 Absatz 1). Dadurch ist es möglich, jede beliebige Person, auch den Vermieter oder die Vermieterin, außerhalb des Besichtigungszeitraums, von jeglicher Nutzung des Mietgegenstandes auszuschließen.

LESEN:   Welche Kontofuhrungsgebuhren sind absetzbar?

Wie viele Vermieter dürfen auf eine Mietkaution verzichten?

Es gibt nicht viele Vermieter, die auf eine Mietkaution verzichten. Die Kaution darf dabei maximal drei Nettokaltmieten betragen. Was viele Mieter nicht wissen: Sie können diesen Betrag in drei gleichen Monatsraten bezahlen. Haben sie gewusst, dass der Vermieter das Geld nicht verbrauchen darf?

https://www.youtube.com/watch?v=VhKvL6olEyA