Kann die gesetzliche Rente gekürzt werden?

Ist das möglich? Ja, wenn Sie 35 Jahre Versicherungszeiten (Beitrags-, Anrechnungs-, Kinderberücksichtigungszeiten) nachweisen können und auch bei Rentenbeginn mindestens zu 50 Prozent schwer behindert sind, können Sie mit 60 in Rente gehen. Allerdings müssen Sie Abschläge von 10,8 Prozent im Monat hinnehmen.

Wie wirkt sich die Kurzarbeit auf die Rente aus?

Wer in Kurzarbeit geht, bleibt gesetzlich rentenversichert. Auf die spätere Rente wirkt sich Kurzarbeit trotzdem nur wenig aus. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden während der Kurzarbeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten – reduzierten – Verdienstes des Beschäftigten gezahlt.

Wann kann die Rente gekürzt werden?

Nach der Regelaltersgrenze: Rente wird nicht gekürzt Bis zu 6300 Euro können Sie mit vorgezogener Altersrente hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Nur wenn Sie durch den Nebenjob im kompletten Kalenderjahr mehr als 6300 Euro einnehmen, wird Ihre Rente um bis zu 40 Prozent gekürzt.

Welche Nachteile bei Kurzarbeit?

Der größte ist wohl, dass Sie den Job vorerst behalten und nicht gleich gekündigt werden. Nachteile: Wie bereits erwähnt, bekommen Sie bei Kurzarbeit weniger Lohn am Ende des Monats. Dadurch können Sie sich gegebenenfalls weniger leisten. Ihre Kaufkraft sinkt, was auch wiederum der Wirtschaft nicht guttut.

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Was sind die Voraussetzungen für eine frühere Rente?

Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Aussschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation. Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre

Wie ist die Rentenhöhe berechnet?

Ihre Rentenhöhe beruht auf Ihren individuellen Leistungen. Wir erklären, wie sich die Rente berechnet. Die Rente ist eine beitragsbezogene Leistung, weil sie den persönlichen Lebenslauf berücksichtigt.

Was über andere Einkünfte als die eigene Rente?

Über andere Einkünfte als die eigene Rente – wie zum Beispiel Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder auch Vermögenseinkommen – verfügt die Person, mit der wir uns genauer beschäftigen wollen, nicht.

Wie wird die Kürzung ihrer Rente abgezogen?

Allerdings wird Ihnen pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.