Kann die Überzeit gestrichen werden?

Grundsätzlich müssen Überstunden zwar per Gesetz entweder durch Freizeit gleicher Dauer kompensiert oder mit einem Lohnzuschlag von 25\% entschädigt werden. Gleichzeitig erlaubt es das Arbeitsrecht jedoch, im Arbeitsvertrag schriftlich zu vereinbaren, dass Überstunden weder kompensiert noch entschädigt werden.

Kann mein Chef meine Überstunden streichen?

Arbeitgeber haben die Pflicht, auch dann die gemachten Überstunden zu vergüten. Ohne gültige Vereinbarung kann Ihr Chef demnach nicht entscheiden, dass Sie als Arbeitnehmer ihre mehrgeleistete Arbeitszeit abbummeln müssen.

Kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht an einen anderen Arbeitsplatz versetzen?

Sollte dem so sein, kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht an einen anderen Arbeitsort versetzen. Häufig befindet sich allerdings eine sogenannte Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag , mit der sich der Chef vorbehält, den Arbeitnehmer gegebenenfalls in eine andere Abteilung oder an einen anderen Arbeitsort zu verfrachten.

Wie kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter versetzen?

Weiterhin hat er zwar allgemein das Recht dazu, einen Mitarbeiter zu versetzen, allerdings nur, wenn Vorschriften in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitstrag eine Versetzung nicht ausschließen. Sollte dem so sein, kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht an einen anderen Arbeitsort versetzen.

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Kann ich als Arbeitnehmer ein Mitarbeitergespräch ablehnen?

Kann ich als Arbeitnehmer ein Mitarbeitergespräch ablehnen? Nein, der Arbeitgeber darf Sie jederzeit zu einem Gespräch auffordern, das im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit steht. Tun Sie da nicht, verstoßen Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Gespräche zu einer Änderung des Arbeitsvertrags dürfen Mitarbeiter ablehnen.

Kann ich als Arbeitnehmer angemessen behandelt werden?

„Ich habe als Arbeitnehmer Anspruch darauf, angemessen behandelt zu werden“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Anschreien oder gar beleidigen darf eine Führungskraft ihre Mitarbeiter also „natürlich nicht“. „Sie darf Kritik üben, und das auch deutlich, wenn die Arbeitsleistung nicht in Ordnung ist.