Kann Diebstahl eingestellt werden?

Diebstahl ist eine Straftat und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden. Auch ein versuchter Diebstahl kann dieselbe Strafe zur Folge haben. Handelt es sich um geringwertige Sachen oder ist der Täter ein Ersttäter, kann das Verfahren auch eingestellt werden.

Wann verjährt eine Anzeige wegen Diebstahl?

Beispiel: Diebstahl ist im Gesetz mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe bewährt. Dafür hat der Gesetzgeber eine Verjährungsfrist von fünf Jahren festgelegt. Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt nach dem Gesetz hier 20 Jahre.

Kann eine Anzeige verjähren?

Was viele nicht wissen: Sie ist unabhängig von der Schwere der Tat oder eventuellen mildernden Umständen. Taten mit einem Höchstmaß von unter einem Jahr verjähren nach drei Jahren. Eine Tat verjährt hingegen erst nach zehn Jahren, wenn die Freiheitsstrafe im Höchstmaß mehr als fünf Jahre beträgt.

Welche Strafe hat ein Diebstahl begangen?

§ 242 Strafgesetzbuch (StGB) schreibt vor, dass auf einen Diebstahl eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen kann. Die exakte Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Diebstahls und der Schwere der Tat ab. Hat der Täter zum ersten Mal einen Diebstahl begangen oder ist er Wiederholungstäter und bereits vorbestraft?

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Wie lange reicht eine Anzeige wegen Diebstahl aus?

Eine bloße Anzeige wegen Diebstahl reicht in derartigen Fällen nicht aus. Wer hierbei wünscht, dass der Dieb behördlich verfolgt wird, muss einen entsprechenden Strafantrag stellen. Die Antragsfrist beträgt hierbei drei Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.

Was ist das Strafmaß für den einfachen Diebstahl?

Das Strafmaß für den einfachen Diebstahl liegt laut StGB also bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Es handelt sich bei dem Delikt mithin um ein sogenanntes Vergehen.

Wie wird der Diebstahl von geringwertigen Sachen verfolgt?

Der Diebstahl von geringwertigen Sachen wird gemäß § 248a StGB nur aufgrund eines Strafantrages verfolgt. Laut § 77b StGB muss das Opfer des Diebstahls innerhalb von 3 Monaten nach der Tat bzw. nach Kenntnis der Tat einen Strafantrag bei den Strafverfolgungsbehörden stellen.