Kann ein Arzt eine GmbH gründen?

Die Gründung setzt die Teilnahme eines Notars und einen Gesellschaftsvertrag voraus. Schon ein einzelner Arzt kann nach dem Praxis kaufen eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH gründen. Er wird damit alleiniger Gesellschafter der Arztpraxis und ist in seinen Entscheidungen ebenso frei wie ein Unternehmer.

Wer kann ein MVZ gründen?

MVZ können nur von zugelassenen Ärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3 SGB V oder von gemeinnützigen Trägern, die auf Grund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sowie Kommunen gegründet werden.

Welche Rechtsform hat ein MVZ?

Die Gründung und der Betrieb eines MVZ sind vertragsarztrechtlich nur in der Rechts- form einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partner- schaftsgesellschaft (PartG und PartG mbB)), einer eingetragenen Genossenschaft (eG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer …

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Wie verhält es sich bei Praxisgemeinschaften?

Ebenso verhält es sich bei Praxisgemeinschaften. Hier wird jede an der Praxisgemeinschaft beteiligte Praxis einzeln geführt. Möglich ist unter Umständen auch die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Welche Vorteile hat eine Kapitalgesellschaft für eine Arztpraxis?

Genauso sind die Vorteile einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform für eine Arztpraxis überschaubar: Die Haftung ist auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt, es sei denn, dass der Haftungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. In diesem Fall lebt sogar die Haftung mit dem Privatvermögen auf.

Was ist eine Arztpraxis in der Rechtsform der GmbH?

Die Arzt- oder Zahnarztpraxis in der Rechtsform der GmbH (Ärzte-GmbH): Eine weitere Rechtsform, die insbesondere in Verbindung mit der Praxisform des MVZ auftritt, ist die GmbH. Anders als die GbR und die PartGG, die zu der Gruppe der Personengesellschaften zählen, ist die GmbH eine Kapitalgesellschaft.

Wie kann ich eine Praxisgründung zusammenschließen?

Wollen sich mindestens zwei Ärzte für eine Praxisgründung zusammenschließen, können sie dies nicht nur in einer GbR tun, sondern auch in einer Partnerschaftsgesellschaft. Im Wesentlichen beruht die Partnerschaft auf den Rechtsformen der GbR und der OHG (offene Handelsgesellschaft).

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