Kann ein Ex-Ehepartner nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen?

Kann ein Ex-Ehepartner nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen und aufgrund seines Alters nicht mehr arbeiten, hat er einen Anspruch auf Unterhalt. Es gibt dabei keine feste Altersgrenze. Für die Ermittlung des Anspruchs werden Vorbildung, frühere Arbeitstätigkeit und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einbezogen.

Welche Gründe gibt es für eine Beschäftigung des Ehepartners in der eigenen Firma?

Für eine Beschäftigung des Ehepartners in der eigenen Firma gibt es gute Gründe. So ist der Ehepartner oft flexibler als Außenstehende, wenn es um die Unterstützung bei Arbeitsspitzen oder die Bewältigung von administrativen Tätigkeiten geht.

Wie lange ist ein Ex-Partner verpflichtet zum Unterhalt?

Ein Ex-Partner ist so lange zum Unterhalt verpflichtet, wie er in der Lage ist, den Unterhalt zu leisten. Die Unterhaltspflicht beginnt ab dem Tag, an welchem die Scheidung rechtskräftig ist. Das Gesetz liefert keine eindeutige Regelung zur Dauer der Unterhaltspflicht.

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Wie gilt der Unterhalt während der Partnerschaft?

Dieser Anspruch gilt sowohl während der Partnerschaft als auch beim Getrenntleben und nach der Aufhebung der Partnerschaft. Wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft beendet, kann ein Partner Unterhalt verlangen, wenn er nicht erwerbstätig sein kann.

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Wie gilt ein Ex-Partner als Unterhaltsempfänger?

So gilt ein Ex-Ehepartner als Unterhaltsempfänger, wenn er bedürftig ist oder von Alters wegen nicht mehr arbeiten kann. Ein Ex-Partner ist so lange zum Unterhalt verpflichtet, wie er in der Lage ist, den Unterhalt zu leisten.

Kann ein geschiedener Partner nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen?

Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen: Kann ein geschiedener Partner aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen wie psychischen Beeinträchtigung nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen, hat er einen Unterhaltsanspruch. Dieser wird in Paragraph 1572 des BGB festgeschrieben.

Was ist mit der Scheidung verbunden?

Mit der Scheidung werden alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften je zur Hälfte aufgeteilt. Sollte der oder die Ex allerdings versterben, haben Sie unter bestimmten Bedingungen wieder Anspruch auf Ihre volle Rente. Von allein passiert das allerdings nicht. Schreiben Sie […] Menü Suche Aktuell Schnäppchen Umfragen Finanztip-Startseite

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