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Kann ein Gebrauchtwagenhändler die Gewährleistung ausschließen?
Immer wieder suchen uns Mandanten auf, die von einem Händler einen Gebrauchtwagen erworben haben, der zwischenzeitlich den einen oder anderen Defekt aufweist. Hierzu ist klar zu sagen: Einen vollständigen Ausschluss der Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher kann ein Händler nicht vornehmen.
Wie lange ist die gesetzliche Gebrauchtwagengarantie?
zwei Jahre
Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf beträgt zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit haftet der Händler dafür, dass das Auto beim Kauf frei von Mängeln war.
Ist die gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen zu spät?
Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen Ist es zu spät für die Herstellergarantie, lohnt der Blick auf die Händlergewährleistung. Beim privaten Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler oder einem Unternehmer besteht ein gesetzlich verankertes Recht: die Sachmängelhaftung.
Was ist ein Anspruch auf Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen?
Ein Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung sowie Irrtumsanfechtungen beziehen sich bei einem Gebrauchtwagen immer nur auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe festgestellt und dokumentiert wurden. Darüber hinaus geht die Beweispflicht ab dem siebten Monat auf den Käufer über.
Wie lange dauert eine Garantie für gebrauchte Fahrzeuge?
Eine für Gebrauchtwagen vereinbarte Garantie kann die Reparatur auftretender Mängel abdecken und ist in der Regel zeitlich begrenzt. Folgende drei Möglichkeiten können je nach Voraussetzung greifen: Bei noch jungen gebrauchten Fahrzeugen kann die Herstellergarantie greifen. Sie liegt – je nach Hersteller – bei bis zu sieben Jahren.
Wie lange dauert eine Garantie bei einem Händler?
Ob sich eine Garantie empfiehlt, kann lediglich für den konkreten Einzelfall beantwortet werden. Wenn Du Deinen Wagen bei einem Händler erwirbst, bist Du in den ersten sechs Monaten hinreichend abgesichert. Danach greift die Sachmängelhaftung zwar immer noch, allerdings verschiebt sich die Beweispflicht vom Verkäufer zum Käufer.