Kann ein Gefangener frei sein?
Im Unterschied zum geschlossenen Vollzug können sich Gefangene beim offenen Vollzug innerhalb der Räumlichkeiten des Gefängnisses frei bewegen. Dabei sind die jeweiligen Haftzellen der Häftlinge nicht verriegelt und werden nicht nur zu bestimmten Zeiten aufgesperrt.
Wer entscheidet über den offenen Vollzug?
Die Unterbringung eines Gefangenen in eine Anstalt des offenen Vollzuges wird durch den Vollstreckungsplan bestimmt oder erfolgt erst nach Unterbringung im geschlossenen Vollzug im Wege der Verlegung in eine Anstalt des offenen Vollzuges. Weitere Informationen im Bürgerservice.
Wie sind die Gefängnisse ausgestattet?
Die Gefängnisse sind mit Sportstätten (Sportplatz, Turnhalle und/oder Kraftsport- und Gymnastikraum) ausgestattet. Darüber hinaus gibt es in jeder Anstalt eine Bücherei. Weitergehende Kultur- und Bildungsangebote sind Standard.
Was darf der Gefangene außerhalb des Haftraums tun?
Soweit nichts anderes angeordnet wird, darf der Gefangene in dieser Zeit nicht an Maßnahmen außerhalb des Haftraums teilnehmen, den Raum nicht mit eigenen Gegenständen ausstatten, kein Fernsehen empfangen und nicht einkaufen. Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung mit Ausnahme des Lesestoffs sind nicht zugelassen.
Wie kümmert sich ein Bediensteter um das Sportangebot der Gefangenen?
Zusammen mit einem Kollegen kümmert sich ein Bediensteter neben dem üblichen Dienst um das Sportangebot für die Gefangenen. In kleinen Gruppen können die Straftäter Fußball, Badminton oder Tischtennis spielen.
Wie kann der Gefangene Telefongespräche führen?
Den Gefangenen kann gestattet werden, auf eigene Kosten Telefongespräche zu führen. Dabei hat er die Telefoneinrichtung der Anstalt zu benutzen, der Besitz und die Benutzung von Mobiltelefonen sind verboten. Die Gefangenen haben ferner das Recht, auf eigene Kosten Schreiben abzusenden und zu empfangen.