Kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer als Angestellter der GmbH anzusehen sein?

Gemäß ständiger Rechtsprechung besteht keine Vermutung, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer stets als Angestellter der GmbH anzusehen ist. Sollen die Zahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer als Betriebsausgaben in der Form von Gehaltszahlungen den Unternehmensgewinn mindern, muss folglich ein Anstellungsvertragsverhältnis vorliegen.

Was ist ein Geschäftsführergehalt?

Ein Geschäftsführergehalt ist im Sinne des Einkommensteuerrechts in der Regel als ganz normales Gehalt eines Angestellten zu behandeln. Somit bezieht der Geschäftsführer hierdurch laufende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( § 19 EStG ).

Ist ein vollständiger Gehaltsverzicht möglich?

Ein vollständiger Gehaltsverzicht ist grundsätzlich nicht möglich. Die Vorgabe lautet, dass durchaus vorübergehend auf einen Teil des Gehalts verzichtet werden kann, jedoch muss der restliche Betrag, der weiterhin bezahlt wird, noch immer der Tätigkeit angemessen sein.

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Wie wichtig ist die Bestimmung des Geschäftsführergehalts?

Daher ist es empfehlenswert, vor der Bestimmung der Höhe des Geschäftsführergehalts das branchenübliche Geschäftsführergehalt zu eruieren. Mindestens ebenso wichtig ist die Genauigkeit der Vorhersage in Bezug auf die zu erwartenden Gewinne.

Ist eine gemischte Firma zulässig?

Auch eine sogenannte gemischte Firma ist zulässig. Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen sind (Nichtkaufmann) müssen immer mit Ihrem Vor- und Familiennamen im Geschäftsverkehr, also nach außen hin auftreten.

Was ist der Geschäftswert eines Unternehmens?

Der Geschäftswert spiegelt Gewinnchancen eines Unternehmens wider. Voraussetzung dafür ist, dass diese Chancen nicht auf einzelnen Wirtschaftsgütern beruhen, sondern durch den Betrieb eines aktiven Unternehmens gewährleistet erscheinen.

Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer Darlehen zinslos?

Gibt die Gesellschaft dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Darlehen, wird dieses als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wenn der Geschäftsführer das Darlehen zinslos erhält, wenn der Zinssatz bei einem Fremndvergleich zu niedrig ist oder wenn die Rückzahlung nicht gesichert ist.