Kann ein Vermieter Kaninchen verbieten?

Bei harmlosen Kleintieren wie Kaninchen, Meerschweinchen und Co. lautet die Antwort auf die Frage, ob der Vermieter Ihnen Haustiere verbieten darf, ganz klar: Nein. Denn die Haltung harmloser Kleintiere verstößt laut Mietrecht nicht gegen den vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung.

Wer haftet bei Mäuse in der Wohnung?

Der Vermieter ist für das Auftreten der Mäuse zwar nicht verantwortlich. Rechtlich ist der Vermieter aufgefordert, dass er immer wieder tätig werden muss, wenn Mäusebefall auftritt. Der Vermieter muss dem Mieter einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gewähren – und dazu gehören auch „mausfreie“ Mieträume.

Warum muss der Mieter sich selbst kümmern?

Der Mieter muss sich selbst darum kümmern, wenn es sich um einzelne Ameisen, Silberfische oder Kakerlaken handelt. Es ist die Pflicht des Mieters, die Wohnung sauber zu halten, damit es zu keinen Ungezieferbefall kommen kann.

Wie verteidigt sich der Mieter wegen der Störungen im Räumungsprozess?

Verteidigt sich der Mieter, dem wegen der Störungen gekündigt wurde im Räumungsprozess mit dem Argument, er habe keine Störungen verursacht und bietet hierfür Beweis an, empfiehlt es sich je nach Prozesssituation, den die Beschwerde führenden Mieter zu verklagen.

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Was kann der Vermieter nicht machen?

Was anderes kann der Vermieter auch nicht machen. Würde beim hiesigen Ordnungsamt jemand wegen Mäusen oder Ratten anrufen, wäre das Gelächter groß. Ja auf der Straße, aber nicht im Haus. Schädlinge/Ungeziefer müssen gemeldet werden, der VM hat sich um die Beseitigung zu kümmern.

Wie kann der Vermieter die Ungezieferplage beheben?

Der Mieter muss die Ungezieferplage dem Vermieter melden und ihm so die Möglichkeit geben, das Problem in einer gesetzten Frist zu beheben. Bleibt der Vermieter auch nach Ablauf der Frist untätig, darf der Mieter selbst einen Kammerjäger beauftragen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen.