Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann eine ausländische Firma in Deutschland arbeiten?
- 2 Wie lange darf eine ausländische Firma in Deutschland arbeiten?
- 3 Warum führt der US-Amerikaner die Gegenstände in Deutschland ein?
- 4 Wie darf ein ausländischer Unternehmer einen Fiskalvertreter in Anspruch nehmen?
- 5 Warum sind ausländische Arbeitnehmer besonders wichtig?
- 6 Wie kann ein Ausländer zum Aufenthalt in Deutschland aufhalten?
Kann eine ausländische Firma in Deutschland arbeiten?
Für Unternehmen aus den EU- und EWR-Staaten gilt die uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit: sie dürfen in Deutschland vorübergehend ohne eine Niederlassung oder Betriebsstätte „über die Grenze“ hinweg gewerblich tätig werden.
Wie lange darf eine ausländische Firma in Deutschland arbeiten?
Für Unternehmen aus den EU-Staaten gilt die uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit, das heißt sie dürfen in Deutschland ohne Niederlassung vorübergehend gewerblich tätig werden und Mitarbeiter nach Deutschland entsenden.
Wie kann ein ausländischer Unternehmer sich vertreten lassen?
Ein ausländischer Unternehmer kann sich in Deutschland von mehreren Fiskalvertretern vertreten lassen. Die Vertretung gilt nur, soweit die jeweils erteilte Vollmacht reicht, also beispielsweise nur für Lieferungen von einem bestimmten Lieferanten.
Wie können sich im Ausland ansässige Unternehmen auch in Deutschland vertreten lassen?
Seit Beginn des Jahres 1997 können sich im Ausland ansässige Unternehmen in eingeschränktem Umfang („kleiner Fiskalvertreter”) für Umsatzsteuerzwecke auch in Deutschland steuerlich vertreten lassen.
Warum führt der US-Amerikaner die Gegenstände in Deutschland ein?
Der US-Amerikaner führt die Gegenstände über Deutschland in das Gemeinschaftsgebiet ein. Er erfüllt im Inland den Tatbestand der Einfuhr (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Die Einfuhr ist steuerfrei, wenn er das Verbringen der Gegenstände zu seiner Verfügung in das übrige Gemeinschaftsgebiet als innergemeinschaftliche Lieferung in Deutschland deklariert.
Wie darf ein ausländischer Unternehmer einen Fiskalvertreter in Anspruch nehmen?
Ein ausländischer Unternehmer, der einen Fiskalvertreter in Anspruch nehmen will, darf also weder im Inland noch in deutschen Zollfreigebieten (z.B. Freihäfen) seinen Wohnsitz, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung unterhalten. b) Hinsichtlich der eingeführten Ware müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen vorliegen:
Wie haben sich die Regelungen für ausländische Mitarbeiter geändert?
Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) haben sich die Regelungen zur Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zum Teil verändert. Hier wird auf die wichtigsten Veränderungen für Arbeitgeber eingegangen.
Was hilft ihnen als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern?
Für Sie als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern ist auch das Beratungsangebot des Welcome Centers der Region Bodensee-Oberschwaben hilfreich. Es unterstützt unter anderem kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwerbung und Integration von ausländischen Fachkräften.
Warum sind ausländische Arbeitnehmer besonders wichtig?
Da sich ausländische Arbeitnehmer häufig in einer sozial schwächeren Position als deutsche Arbeitnehmer befinden, ist die Fürsorge des Arbeitgebers besonders wichtig. Arbeitgeber können zum Beispiel bei der Arbeitserlaubnis unterstützen oder die Gleichbehandlung im Betrieb überwachen.
Wie kann ein Ausländer zum Aufenthalt in Deutschland aufhalten?
Damit ein Ausländer zum Zweck einer Beschäftigung zum Beispiel einreisen und sich in Deutschland aufhalten kann, muss vorab ein Visum beziehungsweise Aufenthaltstitel für den beabsichtigten Aufenthaltszweck beantragt werden. Dies erfolgt in der Regel bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Ausland.