Kann eine Eigentümergemeinschaft aufgelöst werden?

Nur wenn sich alle Wohnungseigentümer einig sind, können sie die Eigentümergemeinschaft auflösen, indem sie die Aufhebung des Sondereigentums vereinbaren und beim Grundbuchamt beantragen. Erst wenn die Wohnungsgrundbücher geschlossen werden, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgelöst.

Ist die weg eine juristische Person?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 9a Abs. 1 S. 1 WEG voll rechtsfähig und parteifähig. Sie ist weder eine juristische Person noch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, aber als Verband anzusehen.

Was muss der auflösungswillige Eigentümer für die Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen?

Vielmehr muss der auflösungswillige Eigentümer die weiteren Wohnungseigentümer – nötigenfalls gerichtlich – auf Abgabe einer Willenserklärung (Zustimmung zur Aufhebung des Sondereigentums und Bewilligung der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch) in Anspruch nehmen. Die Gemeinschaft ist erst mit Vollzug der Änderung im Grundbuch aufgelöst.

Ist eine Auflösung der Wohnungseigentümergemeinschaft möglich?

Eine Auflösung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Insbesondere gibt es für den einzelnen Wohnungseigentümer keine Möglichkeit, die Teilungsvereinbarung zu kündigen oder anderweitig die Aufhebung der Eigentümergemeinschaft zu verlangen.

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Was darf der Eigentümer von einem Eigentum ausschließen?

Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten. Aufgrund des Herrschaftsrechts wird das Eigentum streng von dem Besitz getrennt.

Was sind die Begriffe Eigentümer und Eigentum?

Oftmals werden die Begriffe Besitz und Eigentum in der Praxis gleichgestellt oder verwechselt. In dem juristischen Bereich sind beide Begriffe jedoch strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.