Kann eine Firma mehrere Marken haben?

Anders als bei einem Unternehmenskennzeichen kann ein Unternehmen selbstverständlich Inhaber von verschiedenen Marken sein, unter der Produkte und Dienstleistungen angeboten werden. Für Ihren Fall wäre es daher möglich, diese unter der übergeordneten GmbH zu führen.

Ist eine Marke der GmbH?

Irreführung wegen Falschaussage über Markeninhaberschaft. Ein Unternehmen hatte in Bezug auf zwei Marken mit den Behauptungen („… ist eine Marke der A.com GmbH“) geworben, obwohl es unstreitig nicht Inhaber der Marken war. Dies stufte das OLG Frankfurt als unlautere Irreführung ein (§ 5 UWG).

Kann man bei mehreren Unternehmen GeschäftsFührer sein?

Kann man gleichzeitig in der Geschäftsleitung von mehreren Firmen tätig sein? Natürlich. Man kann sogar mehrere GeschäftsFÜHRUNGSmandate parallel habeen.

Ist es möglich mehrere Kleinunternehmen gleichzeitig zu führen?

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Mehrere Kleinunternehmen gleichzeitig nebeneinander zu führen ist durchaus möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der jährliche gesamte Umsatz innerhalb der Grenzen liegt, die für Kleinunternehmer gelten. Wer mehr als ein Unternehmen betreibt und auf die Kleinunternehmerregelung setzt,…

Wer mehr als ein Unternehmen betreibt und auf die Kleinunternehmerregelung setzt?

Wer mehr als ein Unternehmen betreibt und auf die Kleinunternehmerregelung setzt, darf mit all seinen Firmen zusammen die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung nicht überschreiten. Denn die Regelung gilt für den Unternehmer und nicht für seine Unternehmen.

Was ist die Scheidung eines Unternehmers?

Auch die Scheidung eines Unternehmers ist nichts Besonderes. Ihre Brisanz erhält die Unternehmerscheidung aber oft dadurch, dass Sie als Unternehmer Ihren Ehepartner an den Vermögenswerten Ihres Unternehmens beteiligen müssen. Dadurch kann die Liquidität und die Existenz des Unternehmens gefährdet sein.

Sind sie als Einzelunternehmer tätig?

Sind Sie als Einzelunternehmer tätig, haften Sie persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten. Zu diesen Verbindlichkeiten zählen auch die finanziellen Lasten Ihrer Trennung und Scheidung. Die finanziellen Folgen Ihrer Trennung und Scheidung müssen Sie also mit Ihrem Gesamtvermögen tragen. Es gibt keine Haftungsbeschränkung.

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