Kann eine Firma mehrere Namen haben?

Auch eine Eintragung mehrerer Firmennamen zum Handelsregister ist nicht möglich. Insoweit können Sie für die betreffende GmbH auch nur ein Firmennamen nutzen, was jedoch nicht ausschließt weitere Firmen zu gründen, die dann die gesicherten Namen verwenden können.

Wann ist eine Firma zulässig?

Generell sollten Sie davon absehen, als Einzelunternehmer, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, die Bezeichnung Firma, Firmierung, Firmenname oder Firmenbezeichnung zu verwenden. Eine Firma existiert nur, wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

Wie kann ein Einzelunternehmen firmieren?

Ohne Handelsregistereintrag kann ein Einzelunternehmen nicht firmieren und muss mit dem vollen Namen seines Inhabers auftreten; es muss aus dem Unternehmensnamen hervorgehen, dass Inhaber und Unternehmen identisch sind.

Ist die Geschäftsbezeichnung identisch mit der Unternehmensbezeichnung?

Diese kann auch identisch mit der Unternehmensbezeichnung sein; Einzelunternehmer können hier aber auf den Zusatz des Namens verzichten. Die Geschäftsbezeichnung muss in kein öffentliches Register eingetragen werden. Da Unternehmer hier keinen Namen angeben müssen, haben sie bei der Gestaltung der Geschäftsbezeichnung einen größeren Spielraum:

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Ist der Firmenname identisch mit dem Handelsregistereintrag?

Es ist darauf zu achten, dass auf Geschäftskorrespondenz, auf Rechnungen, Verträgen u.s.w. der Firmenname identisch ist mit dem Handelsregistereintrag. Auf dem Logo, auf Flyer oder auch der Domainname müssen nicht damit übereinstimmen.

Kann ich zwei verschiedene Geschäftsbereiche verwenden?

Wenn Sie zwei verschiedene Geschäftsbereiche mit unterschiedlichen Geschäftsbezeichnungen verwenden wollen, bleibt nur der Weg über zwei verschiedene Unternehmen. Zwar könnten möglicherweise in der Gewerbeanmeldung unterschiedliche Tätigkeitsbereiche, Beratung und Verkauf, angegeben werden.

Ist die Bezeichnung der Unternehmung im Handelsregister eingetragen?

Die Bezeichnung der Unternehmung ist grundsätzlich so zu gebrauchen, wie dieser im Handelsregister eingetragen ist. Es ist darauf zu achten, dass auf Geschäftskorrespondenz, auf Rechnungen, Verträgen u.s.w. der Firmenname identisch ist mit dem Handelsregistereintrag.