Kann eine Schule eine Spendenquittung ausstellen?
Aus der Spendenbescheinigung muss ersichtlich sein, dass im Auftrag der Schulleitung gehandelt wird. Dazu kann als Aussteller der Spendenbescheinigung die Schule benannt und dies auch durch den Schulstempel deutlich gemacht werden. Eine unmittelbare Mitwirkung der Schulleitung ist bei dabei entbehrlich.
Wie kann ich eine Spendenquittung ausstellen?
Um Spendenbescheinigungen ausgeben zu dürfen, muss die Gemeinnützigkeit des Vereins oder Verbandes mit dem sog. Freistellungsbescheid bescheinigt werden. Dieser Bescheid wird vom Finanzamt ausgestellt, nachdem er die Voraussetzungen des Vereins auf Gemeinnützigkeit erfolgreich und positiv geprüft hat.
Sind Kitas gemeinnützig?
Nach Auffassung des BGH ist der Betrieb der Kitas durch das sog. Der BGH hat der Anerkennung des Vereins als gemeinnützig eine Indizwirkung dafür beigemessen, dass der eigentliche Zweck des Vereins nicht ein wirtschaftlicher, sondern der ideelle Zweck der Förderung von Erziehung und Jugendberatung sei.
Wer kann eine Spendenbescheinigung ausstellen?
Gemeinnützige Vereine sind berechtigt, dem Spender für seine Spenden Nachweise – eine sogenannte Zuwendungsbestätigung – auszustellen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese auch als Spendenquittung oder Spendenbescheinigung bezeichnet. Der Spender benötigt diese, um die Spende von der Steuer absetzen zu können.
Wie geht es mit Spenden an die Schule?
Bei Spenden direkt an die Schule ist der Ablauf etwas komplizierter und kann im Einzelfall sogar Probleme bereiten (siehe unten). In freien Schulen (wie Waldorfschulen, Montessori-Schulen oder Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft) kommt Spenden eine Schlüsselstellung zu.
Ist die private Spende an eine Schule berührt?
Die „übliche“ private Spende an eine Schule ist davon aber nicht wesentlich berührt. Schulen freuen sich in der Regel über Spenden und dürfen diese auch annehmen! Am einfachsten geht dies über den kleinen Umweg eines Fördervereins.
Kann man Spenden direkt an die Schule annehmen?
Schulen freuen sich in der Regel über Spenden und dürfen diese auch annehmen! Am einfachsten geht dies über den kleinen Umweg eines Fördervereins. Bei Spenden direkt an die Schule ist der Ablauf etwas komplizierter und kann im Einzelfall sogar Probleme bereiten (siehe unten).
Warum ist die Schulleitung gezwungen die Spende genehmigen zu lassen?
ABER: Die Schulleitung ist im Regelfall gezwungen, die Spende bei der übergeordneten Schulbehörde genehmigen zu lassen. Das hat zwei Gründe: Zum einen drohen bei manchen Sachspenden unliebsame Folgekosten für Unterhalt und Wartung, die die Behörde nicht übernehmen möchte.