Kann ich als Betreuer zurücktreten?

Eine Entlassung gegen den Willen des Betreuers ist nur zulässig, wenn sie das einzige Mittel ist, das Wohl des Betreuten zu sichern. Zunächst hat das Gericht sein Aufsichts- und Weisungsrecht (§ 1837 Abs. 2 BGB) einzusetzen.

Wo kann ich mich über einen Betreuer beschweren?

Der Betreute kann immer Beschwerde gegen die Betreuung einlegen. Auch nahe Angehörige und die Betreuungsbehörde sind beschwerdeberechtigt (§ 303 FamFG). Zuständig für die Entscheidung ist das Landgericht, sofern das Betreuungsgericht dem Rechtsmittel nicht statt gibt.

Welche Bereiche muss der Betreuer übernehmen?

Das kommt ganz auf die zu betreuende Person an. Das Gericht bestimmt, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Nur für die Bereiche, für die der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt der Betreuer ein. Wenn es dem Betreuten zum Beispiel schwer fällt, mit Geld umzugehen, kann dies der Betreuer übernehmen.

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Ist der gesetzliche Betreuer zuständig für eine recht­liche Betreuung?

Wenn Menschen keine selbst­ständigen Entscheidungen treffen können, wird eine recht­liche Betreuung notwendig. Der gesetzliche Betreuer darf dann entscheiden, ob die von ihm betreute Person noch zu Hause wohnen kann oder in ein Heim muss. Er ist für Gesund­heits- und Vermögens­sorge zuständig und kümmert sich um die Kommunikation mit Banken,

Was darf der gesetzliche Betreuer entscheiden?

Der gesetzliche Betreuer darf dann entscheiden, ob die von ihm betreute Person noch zu Hause wohnen kann oder in ein Heim muss. Er ist für Gesund­heits- und Vermögens­sorge zuständig und kümmert sich um die Kommunikation mit Banken, Behörden und Pflege-Einrichtungen.

Kann der Betreuer die Betreuung nicht fortführen?

Allein der Umstand, dass der Betreuer die Betreuung nicht mehr fortführen möchte, kann für sich genommen die Unzumutbarkeit nicht begründen. Bei dem Begriff der Unzumutbarkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.