Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann ich als Ehemann und Vater Fakten machen?
- 2 Welche Vermögenswerte haben sie mit in die Ehe eingebracht?
- 3 Warum sind Ehepaare nicht verpflichtet sich zu scheiden?
- 4 Ist der Ehegatte allein der Vertragspartner?
- 5 Wie viel erbt die Ehefrau in dem Ehevertrag?
- 6 Wie viele Kinder müssen nach einer Scheidung klar kommen?
Kann ich als Ehemann und Vater Fakten machen?
Wenn Sie als Ehemann und Vater dann Fakten schafft, wie dies ansonsten von den Frauen geschieht, haben Sie die Möglichkeit auf Ihrer Seite, den Gang der Dinge entscheidend mitbestimmen zu können. Verlassen Sie im Streit niemals überstürzt das Haus, die Wohnung, eventuell sogar mit der Bemerkung, ausziehen zu wollen.
Was ist der Zugewinn eines Ehegatten?
Der Zugewinn eines Ehegatten ist also der Betrag, um den sein Endvermögen bei der Beendigung des Güterstandes sein Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Heirat übersteigt. Haben Sie einen geringeren Zugewinn erzielt als Ihr Partner, können Sie die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich einfordern.
Welche Vermögenswerte haben sie mit in die Ehe eingebracht?
Alle Vermögenswerte, die Sie mit in die Ehe eingebracht haben, bleiben Ihr alleiniges Eigentum. Sie werden Ihrem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Lediglich die Wertzuwächse fließen in den Zugewinn ein. Ihre Aktien gehören Ihnen also allein. Nur die Dividenden und Wertzuwächse müssen Sie teilen.
Was ist wichtig bei Trennung?
Das Wichtigste in Kürze: Krankenkasse bei Trennung Sind Sie getrennt lebend, muss die Krankenversicherung noch nicht gewechselt werden. Die Mitversicherung endet nicht automatisch bereits bei Trennung, sondern läuft weiter bis zur Rechtskraft der Scheidung. Dann erlischt sie für den Ehegatten automatisch.
Warum sind Ehepaare nicht verpflichtet sich zu scheiden?
Grundsätzlich gilt: Ehepaare sind nach einer Trennung nicht dazu verpflichtet, sich auch scheiden zu lassen. Das bedeutet, theoretisch können sie auch bis ans Ende ihrer Tage getrennt lebend sein, aber noch verheiratet bleiben. Die Scheidung wird immer nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt und erfolgt nicht automatisch.
Was ist die Grundvoraussetzung einer Ehescheidung?
Nach dem 1976 eingeführten Zerrüttungsprinzip ist dies die Grundvoraussetzung für eine Ehescheidung. Nach § 1566 BGB müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie die Scheidung der Ehe beantragen können.
Ist der Ehegatte allein der Vertragspartner?
Der Ehegatte, der das Rechtsgeschäft abschließt, stellt eindeutig klar, dass er allein der Vertragspartner sein möchte.
Wie geht es mit der Eheschließung?
Aus der Historie heraus ist es ja so: Ein Mann übernimmt nach der Eheschließung die Verantwortung für seine Frau. Sie kümmert sich um die Kinder und um die Führung des Haushalts.
Wie viel erbt die Ehefrau in dem Ehevertrag?
Gemessen am Gesamtnachlass erbt die Ehefrau 75 \% und das Kind 25 \%. Haben die Eheleute in dem Ehevertrag aber vereinbart, dass die Gütergemeinschaft auch über den Tod hinaus bestehen soll (sogenannte fortgesetzte Gütergemeinschaft) dann fällt das eheliche Vermögen nicht in den Nachlass .
Welche Kinder leiden unter der Trennung der Eltern?
Hinzu kommen die vielen unehelichen Kinder, deren Eltern sich trennen. Für sie alle ist die Trennung der Eltern ein Drama, ein Schock. Verbunden ist die Erfahrung mit Schmerz, Wut, Trauer und Zukunftsangst. Alle Kinder leiden unter der Trennung der Eltern, egal wie alt sie sind.
Wie viele Kinder müssen nach einer Scheidung klar kommen?
Jedes Jahr müssen rund 150.000 bis 200.000 Kinder nach einer Scheidung mit der Trennung ihrer Eltern klar kommen. Hinzu kommen die vielen unehelichen Kinder, deren Eltern sich trennen. Für sie alle ist die Trennung der Eltern ein Drama, ein Schock. Verbunden ist die Erfahrung mit Schmerz, Wut, Trauer und Zukunftsangst.
Warum sind die Eltern einig bei der Erziehung?
Wenn die Eltern sich bei der Erziehung einig sind, das Umgangsrecht, geklärt haben und sich an klare Absprachen halten, dann kann ein Kind seelisch unbeschadet aus der Trennung der Eltern herauskommen. Wichtig ist den Kindern, dass sie beide Elternteile weiter sehen und nicht alleine gelassen werden.