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Kann ich bei Elster auch Steuererklärung für andere machen?
Kann ich mit Mein ELSTER auch Steuererklärungen für andere Personen abgeben? Wie mit ElsterFormular auch können Sie in Mein ELSTER Steuererklärungen für eine andere Person (z.B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in Mein ELSTER vornehmen.
Für wen darf ich Steuererklärung machen?
Hilfe von Angehörigen, Freunden, Kollegen und Kommilitonen Verlobte. Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Großeltern, Enkel. Geschwister (auch Halbgeschwister) Nichten und Neffen.
Wie kann ich die Steuererklärung des verstorbenen beauftragen?
Natürlich kann auch ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater mit dem Ausfüllen der Steuererklärung des Verstorbenen beauftragt werden. Bei einer Erbengemeinschaft müssen dafür allerdings alle Miterben zustimmen. Wie komme ich an die Belege, die ich für die Steuererklärung des Verstorbenen brauche?
Kann man freiwillig die Steuererklärung für den verstorbenen abgegeben werden?
Durch die freiwillige Abgabe der Steuererklärung für den Verstorbenen kann das zu viel bezahlte Geld vom Finanzamt zurückgeholt werden. Bei der freiwilligen Abgabe haben Sie als Erbe auch länger Zeit, um sich um die Steuererklärung des Verstorbenen zu kümmern: Sie muss erst vier Jahre nach Ende des Todesjahres abgegeben werden.
Wann muss die Steuererklärung des verstorbenen eingegangen sein?
Die Steuererklärung des Verstorbenen muss – wie jede andere Steuererklärung auch – bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Können Sie die Abgabefrist nicht einhalten, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen, sonst droht in letzter Konsequenz ein Verspätungszuschlag oder eine Steuerschätzung.
Ist der Tod der Verstorbene steuerpflichtig?
Falls der Verstorbene es versäumt hat, müssen Sie das ggf. auch für vergangene Jahre nachholen. Die Situation ist schwierig genug, doch nach dem Tod ist eine letzte Steuererklärung für Verstorbene nötig. Bis zu ihrem Tod bleibt jede Person steuerpflichtig. Nach dem Tod gehen Besitz und Vermögen in das Eigentum der Erben über.