Kann ich bei Jobwechsel die Krankenkasse wechseln?

Mit Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnisses kann Ihr Arbeitnehmer jetzt problemlos die Krankenkasse wechseln, dafür sorgt das neue Wahlrecht. Dafür muss er sich nur innerhalb von 14 Tagen bei einer neuen Krankenkasse anmelden. Um die Kündigung der alten Krankenkasse kümmert sich seine neue Krankenkasse.

Was braucht mein neuer Arbeitgeber von meiner Krankenkasse?

Beim neuen Arbeitgeber müssen Sie in aller Regel ein Formular mit Personaldaten ausfüllen. Hier geben Sie neben Anschrift, Bankverbindung und weiteren Daten auch Ihre Krankenkasse an. Zusätzlich können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung anfordern und diese dann beim neuen Arbeitgeber vorlegen.

Wie kann ich die Kfz Versicherung wechseln?

Die Kfz Versicherung zu wechseln ist grundsätzlich ganz einfach. Wichtig ist vor allem, den Stichtag für die Kündigung (in der Regel der 30.11.) einzuhalten. Bis zu diesem muss dem bisherigen Versicherer die schriftliche Kündigung per Post oder Fax vorliegen.

Welche Kriterien sind wichtig für einen Versicherungswechsel?

Es gibt harte und weiche Kriterien für einen Versicherungswechsel. Harte Kriterien sind zum Beispiel der Beitrag und die versicherte Leistung. Das für einen Wechsel am wichtigsten eingestufte Kriterium ist der Beitrag. Wenn Sie zudem einen Anbieter wählen, der dauerhaft günstig ist, erspart Ihnen das den jährlichen Wechsel.

LESEN:   Was ist der Swift BIC Code?

Wie kann die Versicherung widersprechen?

Die Versicherungsgesellschaft kann dem nicht widersprechen und muss gemäß Vorgabe des Ombudsmanns handeln. Bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro darf die Beschwerdestelle Versicherungen eine Empfehlung aussprechen. Allerdings ist die Versicherung nicht gehalten, diese umzusetzen.

Wann kann die Autoversicherung gewechselt werden?

Überprüfen Sie zunächst im Vertrag, ob und wann Sie Ihre Kfz Versicherung wechseln können. Grundsätzlich kann die Autoversicherung zum Ende des Versicherungsjahres gewechselt werden, was in der Regel einem Kalenderjahr entspricht. Gilt für Ihre Versicherung eine andere Frist, sollten Sie sich das Datum notieren.