Kann ich die Aufenthaltserlaubnis behalten wenn die Trennung vor Ablauf von 3 Jahren erfolgt ist?

Wenn der Ausländer in Deutschland mindestens 3 Jahre (mit Aufenthaltserlaubnis) die Ehe gelebt hat, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Ist die Trennung vor Ablauf von 3 Jahren erfolgt, ist kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann nicht verlängert.

Was passiert nach drei Jahren Aufenthaltserlaubnis?

Sie erhalten Ihre Niederlassungserlaubnis , wenn Sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die familiäre Lebensgemeinschaft innerhalb Deutschlands fortbesteht und Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Welche Gebühren entstehen für die Aufenthaltserlaubnis?

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entstehen Kosten zwischen 70 und 100 Euro. Die Aufenthaltserlaubnis wird aufgrund eines bestimmen Ansinnens erteilt, wobei die jeweiligen Bestimmungen diesbezüglich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt sind. Diese sind in den folgenden Paragraphen zu finden:

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Welche Aufenthaltstitel gibt es im Aufenthaltsgesetz?

Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.

Welche Aufenthaltstitel brauchen Ausländer in Deutschland?

Um nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten zu können, brauchen Ausländer einen Aufenthaltstitel. Insgesamt gibt es hierzulande sieben verschiedene Aufenthaltstitel: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.

Wie kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis Arbeiten?

Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nicht automatisch arbeiten, sondern nur, wenn diese die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit ausdrücklich enthält. Das gilt jedoch nur für Personen aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Für EU-Bürger und Personen aus EWR-Staaten oder aus der Schweiz gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

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