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Kann ich für mein Enkelkind ein Sparbuch eröffnen?
Die Einrichtung des Sparkontos auf den Namen des minderjährigen Enkels ist jedoch mit einigen Formalitäten verbunden. Neben der Geburtsurkunde sind auch die Unterschriften der Erziehungsberechtigten nötig. Verfügungen sind dann aber ebenfalls nur durch die gesetzlichen Vertreter – also die Eltern – möglich.
Wer kann ein Sparbuch eröffnen?
Ein Sparkonto kann in der Regel jede geschäftsfähige Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland eröffnen. Bei Kindern muss die Zustimmung der Eltern vorliegen.
Ist ihr Sparkonto bei einer Bank innerhalb der EU geschützt?
Haben Sie ein Sparkonto bei einer Bank innerhalb der EU eröffnet, ist Ihr Geld durch die nationale Einlagensicherung des jeweiligen EU-Landes bis 100.000 € geschützt. Das gilt seit der Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie im Juli 2015 nicht mehr nur für Einlagen in Euro oder EU-Währungen,…
Wie kann ich das Sparkonto wachsen lassen lassen?
Eine sehr komfortable Variante das Sparkonto wachsen zu lassen sind Sparpläne, bei denen ein Intervall für die Lastschrift und ein Sparbetrag eingestellt ist. Der Einzug erfolgt per Lastschrift von ihrem Girokonto zu Gunsten des Sparkontos. Für ein kontinuierliches Ansparen die beste Lösung.
Wie wäre es mit einem einmaligen Betrag auf dem Sparkonto anzulegen?
Sinnvoll wäre die Maßgabe, wofür dieses Geld verwendet werden soll, zum Beispiel für Musikunterricht oder Sportverein. Wer einen einmaligen Betrag auf dem Sparkonto anlegen möchte, kann ebenfalls mit einem Teilbetrag den Eltern des Enkelkindes unter die Arme greifen.
Wie können Großeltern ein Konto eröffnen?
Großeltern haben prinzipiell zwei Möglichkeiten: Sie können entweder ein Konto oder Depot auf den Namen des Enkels eröffnen oder ein weiteres eigenes Konto oder Depot auf ihren Namen. Der Nachteil der ersten Option ist, dass die Erziehungsberechtigten Zugriff auf das Gesparte haben, bis das Kind volljährig ist und selbst darüber verfügen darf.