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Kann ich im Mutterschutz arbeiten?
So bist Du als Schwangere und Mutter im Arbeitsleben geschützt. Das Mutterschutzgesetz schützt Dich als berufstätige Mutter vor und nach der Geburt. Die letzten sechs Wochen vor der Entbindung musst Du nicht arbeiten; acht Wochen nach der Entbindung darfst Du nicht arbeiten.
Wie lange muss mein Arbeitgeber mich nach der Elternzeit beschäftigen?
Nach der Elternzeit können Sie normalerweise an Ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn Sie während der Elternzeit weniger Stunden gearbeitet haben, dann müssen Sie danach wieder mit der Stundenzahl, die Sie vor der Elternzeit hatten, arbeiten.
Was ist bei Mutterschutz zu beachten?
Was ist die Mutterschutzfrist? Arbeitgeber dürfen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen. Bei Frühgeburten, Zwillingen und behinderten Kindern beträgt die Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen. Während des Mutterschutzes wird Mutterschaftsgeld gezahlt.
Welcher SSW kann ich aufhören zu arbeiten?
Ab der 8. Woche vor der Entbindung sind Arbeiten zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht erlaubt. Ab dem 4. Schwangerschaftsmonat bis zur Geburt bei hauptsächlich stehender Tätigkeit: 12 Stunden tägliche Ruhezeit und 10 Minuten zusätzliche Pausen alle 2 Stunden.
Wann darf die Mutter nicht beschäftigt werden?
Die Mutter darf 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Zeit sogar auf 12 Wochen. Bei Frühgeburten oder anderen frühzeitigen Entbindungen verlängert sich diese Frist auch noch um die Wochen vor der Geburt, die vorher nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Wie lange darf die Mutter nach der Entbindung beschäftigt werden?
Die Mutter darf 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Zeit sogar auf 12 Wochen. Bei Frühgeburten oder anderen frühzeitigen Entbindungen verlängert sich diese Frist auch noch um die Wochen vor der Geburt,…
Was darf die Mütter ab 6 Wochen vor der Geburt machen?
In § 3 Abs. 2 MuSchG ist außerdem geregelt, dass werdende Mütter ab 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten dürfen. Diese Regelung darf die Schwangere umgehen.