Kann ich in Deutschland und in Österreich einen Hauptwohnsitz haben?

Melderechtlich ist es möglich einen Hauptwohnsitz in Deutschland und einen Hauptwohnsitz im Ausland, hier Österreich, zu unterhalten. Sie können nur nicht zb. Jeder weitere Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz wäre sodann ein Nebenwohnsitz.

Welchen Wohnsitz muss ich beim Arbeitgeber angeben?

Der Arbeitgeber braucht nur eine Adresse, an die er dir seine Schreiben zukommen lassen kann. Das muss nicht einmal der Hauptwohnsitz sein, sondern kann auch die Bude sein, in der du die Woche über haust. Es reicht der Hauptwohnsitz.

Was ist ein Erstwohnsitz und eine Hauptwohnung?

Erstwohnsitz und Hauptwohnung. Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. Hat ein Bürger mehrere Wohnungen, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung (§ 21 Abs. I Bundesmeldegesetz). Hauptwohnung ist diejenige Wohnung, in der er seinen Lebensmittelpunkt begründet. Hauptwohnung und Wohnsitz sind meist identisch.

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Was ist ein Wohnsitz?

Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. Hat ein Bürger mehrere Wohnungen, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung (§ 21 Abs. I Bundesmeldegesetz). Hauptwohnung ist diejenige Wohnung, in der er seinen Lebensmittelpunkt begründet. Hauptwohnung und Wohnsitz sind meist identisch.

Was ist die Hauptwohnung?

Hauptwohnung ist diejenige Wohnung, in der er seinen Lebensmittelpunkt begründet. Hauptwohnung und Wohnsitz sind meist identisch. Nebenwohnung ist jede andere Wohnung. Der Begriff des Erstwohnsitzes wird vornehmlich dann relevant, wenn der Bürger aus privaten oder beruflichen Gründen eine weitere Wohnung unterhält.

Wann muss der Erstwohnsitz angeben werden?

Hier gilt: Der Erstwohnsitz muss dort sein, wo Ihr Lebensmittelpunkt ist! Das bedeutet, wenn Sie fünf Tage pro Woche z.B. in Berlin arbeiten und an den Wochenenden in Ihre Heimat, z.B. Hamburg, fahren, dann müssen Sie Berlin als Ihren Hauptwohnsitz angeben. Sobald Sie zwei Wohnsitze angemeldet haben, müssen Sie „Zweitwohnsitzsteuer“ zahlen!