Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann ich Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?
- 2 Können Studenten Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
- 3 Ist der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung voll absetzbar?
- 4 Wie können Beiträge zur Krankenversicherung abgesetzt werden?
- 5 Wie gilt der Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung?
Kann ich Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?
Beiträge aus der Pflege- und der Krankenversicherung kannst du in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Gemeinsam mit anderen Versicherungen gelten sie als Vorsorgeaufwendungen.
Können Studenten Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Können Studenten Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen? Ja, Studenten können die Beiträge der Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Aber nur die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung können als Student voll abgesetzt werden.
In welcher Anlage schreibe ich Versicherungen?
Der Großteil dieser Versicherungen wird bei der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand (ab Zeile 12) eingetragen. Dazu zählen: Krankenversicherung. Pflegeversicherung.
Ist der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung voll absetzbar?
Dieser Anteil ist steuerlich voll absetzbar. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zählen also zum Beispiel Extrakosten für Wahltarife, die Zusatzleistungen der Versicherung ermöglichen, in der Steuererklärung nicht mit.
Wie können Beiträge zur Krankenversicherung abgesetzt werden?
Beiträge zur Pflege- und auch zur Krankenversicherung können in Form der Basisabsicherung von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt sowohl für die private Krankenvollversicherung als auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie gehören in der Basisversorgung zu den Sonderausgaben, die in voller Höhe die Steuerlast mindern.
Was betrifft die Basisversorgung bei der gesetzlichen Krankenversicherung?
Allerdings betrifft das nur den Teil deiner Krankenversicherungsbeiträge der als sogenannte Basisversorgung gilt. Dieser Anteil ist steuerlich voll absetzbar. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zählen also zum Beispiel Extrakosten für Wahltarife, die Zusatzleistungen der Versicherung ermöglichen, in der Steuererklärung nicht mit.
Wie gilt der Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung?
Grundsätzlich gilt: Den Basistarif der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können Sie vollständig bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen (Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 12 bzw. 14). Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zählen dazu auch Beitragszahlungen für Kinder und Ehepartner.