Kann ich mehrere Dienstleistungen zu einem Termin Buchen?

Die Festlegung, ob mehrere Dienstleistungen zu einem Termin ausgewählt werden können, trifft jedes Amt individuell. Eine standortübergreifende Termin-Suche mit einer Mehrfachauswahl von Dienstleistungen ist aufgrund unterschiedlicher Standortvorgaben oder Zuständigkeiten bisher technisch nicht möglich. Wie weit im Voraus kann ich buchen?

Was ist ein überflüssiger vor-Ort-Termin?

Ein überflüssiger Vor-Ort-Termin bindet Zeit und Aufwand an der falschen Stelle. Wie Sie lohnende Termine telefonisch gut vorbereiten können, erfahren Sie hier. Wer am Telefon gezielt die richtigen Fragen stellt, findet heraus, wer der richtige Gesprächspartner für einen Vor-Ort-Termin ist.

Wie lange ist die Buchung von Terminen möglich?

Die Buchung von Terminen ist nicht „ewig“ im Voraus möglich, sondern wird von jedem Amt individuell festgelegt. Jeden Tag wird demnach ein neuer Tag am Ende dieses Zeitraums freigegeben. Die Anzahl der Termine pro Tag wiederum ist standortabhängig und damit unterschiedlich.

Wie formulieren sie eine Terminvereinbarung?

Oft ist es gar nicht so einfach, eine Terminvereinbarung zu formulieren. Sich kurz und knapp, aber trotzdem höflich auszudrücken fällt schwer. Wir erklären Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z.B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete.

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Kann man bei einer Terminsuche keinen zeitnahen Termin bekommen?

Wenn bei einer Terminsuche der anschließende Kalender keinen zeitnahen Termin hergibt, so kann sich das kurzfristig aufgrund von Absagen oder Kontingenterhöhungen auch wieder ändern. Ein regelmäßiges Nachschauen kann sich lohnen, um auch mal sehr kurzfristig einen Termin zu bekommen.

Welche Behörden bieten die Terminvereinbarung an?

Für die Terminvereinbarung wird den Berliner Behörden der IKT -Basisdienst ZeitManagementSystem ( ZMS) zur eigenständigen Nutzung bereitgestellt. Allerdings bietet nicht jede Behörde die Terminvereinbarung an. Über das Angebot als solches sowie den Umfang an Terminen entscheiden die Ämter eigenständig.