Kann ich meine Wohnung als WG vermieten?

Wer eine Wohnung für eine WG mieten – oder an eine WG vermieten – möchte, muss keine gesonderten Regelungen im Mietrecht beachten. Der Mietvertrag muss allerdings entsprechend angepasst sein.

Welche Rechte hat man in einer WG?

Jeder WG-Bewohner schließt mit dem Vermieter einen eigenen Mietvertrag über sein Zimmer ab. Das hat den Vorteil, dass jeder von euch jederzeit kündigen kann und keine Rücksicht auf seine Mitbewohner nehmen muss. Außerdem haftet jeder nur für sich selbst.

Was für Angaben braucht der Vermieter?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Was sollte man beachten beim Mietvertrag?

Tipp: Halte im Mietvertrag unbedingt fest, dass die Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet wird. Das erleichtert den Wechsel einzelner Mitbewohner. Dennoch solltest du als Hauptmieter den Vermieter immer über den Aus- und Einzug von Untermietern informieren.

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Was brauchst du für den Mietvertrag zu melden?

1. Deinen Personalausweis oder Reisepass. 2. Eine Vermieterbescheinigung (auch Einzugsbestätigung genannt), von deinem Vermieter unterschrieben. 3. – optional – Den Mietvertrag von der Adresse, die du als Wohnsitz melden möchtest (du hast auch die Option, einen 2.

Kann der Hauptmieter den Mietvertrag fristgerecht kündigen?

Die Untermietverträge muss der Hauptmieter fristgerecht kündigen. Die Problematik lässt sich allerdings mit einem kleinen Zusatz im Mietvertrag abschwächen: Ist dort festgehalten, dass im Falle des Auszugs des Hauptmieters einer der Untermieter der neue Hauptmieter wird, fällt der Mieterwechsel in der Regel leichter.

Wie kann ich einen einzelmietvertrag kündigen?

Einzelmietverträge in der WG kündigen Den Mietvertrag kann bei dieser Variante jeder Mitbewohner für sich kündigen, sofern er sich an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist hält. Der Vermieter wiederum muss jedem Mieter einzeln kündigen. Auch alle weiteren Schreiben und Forderungen muss er an jeden Mieter einzeln richten.