Kann ich selbst zuhause abtreiben?

Deutschsprachiger Raum. In Deutschland können Frauen, die eine Selbstabtreibung durchführen, nach § 218 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Was versteht man unter Abtreibung?

Unter Abtreibung versteht man den gezielten Abbruch einer Schwangerschaft.

Kann man die Abtreibungspille zu Hause nehmen?

Wo bekommt man die Abtreibungspille? Die Abtreibungspille ist nicht frei verkäuflich und auch nicht auf Rezept in der Apotheke erhältlich. Sie darf nur an Frauenärzte und Krankenhäuser abgegeben werden. Der Arzt, der die Abtreibung durchführt, gibt die Pille also direkt der Frau, die sie unter Aufsicht einnehmen muss.

Wie kann ich mich abtreiben lassen?

Für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es drei unterschiedliche Methoden: den chirurgischen Abbruch mittels Absaugung (Vakuumaspiration), den medikamentösen Abbruch sowie den chirurgischen Abbruch mittels Kürettage (Ausschabung).

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Was ist die Gesetzeslage für Schwangerschaftsabbruch in Deutschland?

Abtreibung: Aktuelle Gesetzeslage in Deutschland. Paragraph 218 StGB enthält die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Anfang der 1970er Jahre wurde das Thema „Schwangerschaftsabbruch“ in Deutschland kontrovers diskutiert.

Warum darf keine Abtreibung durch einen Mediziner durchgeführt werden?

Daher darf auch keine Abtreibung durch einen Mediziner durchgeführt werden, wenn die Patientin keinen Nachweis über eine Teilnahme an der Beratung, welcher von der entsprechenden Beratungsstelle ausgestellt wird, vorlegen kann.

Wann wurde das Thema „Schwangerschaftsabbruch“ in Deutschland diskutiert?

Anfang der 1970er Jahre wurde das Thema „Schwangerschaftsabbruch“ in Deutschland kontrovers diskutiert. Dabei ging es vor allem um die rechtlichen Regelungen zu einer Abtreibung. Viele Frauenbewegungen setzten sich für die Streichung von § 218 Strafgesetzbuch (StGB) ein.

Was wollten Konservativen für die Abtreibung einschränken?

Die Konservativen wollten das Strafrecht höchstens im Rahmen eines eng gefassten „Indikationsmodells“ einschränken. Straffrei sollte eine Abtreibung nur sein, wenn nachweislich eine schwere gesundheitliche Gefährdung oder außergewöhnliche seelische Belastung der Schwangeren vorlag.

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