Kann jeder Nahrungsergänzungsmittel verkaufen?

Gemäß § 2 NemV darf ein Nahrungsergänzungsmittel, das zur Abgabe an den Verbraucher bestimmt ist, gewerbsmäßig nur in einer Fertigpackung in den Verkehr gebracht werden. Dementsprechend ist eine Abgabe von Nahrungsergänzungsmitteln in loser Form an den Verbraucher nicht zulässig.

Sind Nahrungsergänzungsmittel freiverkäufliche Arzneimittel?

Neben den Nahrungsergänzungsmitteln sind weitere Produktgruppen wie frei verkäufliche Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diäten) auf dem Markt, die wegen ihrer Aufmachung und Darreichungsform (Kapseln, Pillen, Tabletten etc.)

Sind Vitaminpräparate Arzneimittel?

Vitaminpräparate können sowohl zu den Lebensmitteln als auch zu den Arzneimitteln gezählt werden. Bestimmte Vitamine sind in festgelegter Dosierung als Lebensmittelzusatz (Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs) erlaubt.

Welche besonderen Anforderungen müssen Arzneimittel Medikamente im Vergleich zu Nahrungsergänzungsmitteln erfüllen?

Grundsätzlich gilt: Arzneimittel sollen Krankheiten heilen – Nahrungsergänzungsmittel nicht. Sie dienen nur der Ergänzung der allgemeinen Ernährung. Dementsprechend dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel verkauft werden oder aufgemacht sein.

Was muss auf einem Nahrungsergänzungsmittel stehen?

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Auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln müssen all diejenigen Pflichtangaben gemacht werden, welche die LMIV vorschreibt. Dazu gehören bspw. das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder der Name des Herstellers. Allerdings ist bei Nahrungsergänzungsmitteln keine Nährwertkennzeichnung nach Art.

Was ist bei der Einfuhr von Lebensmitteln zu beachten?

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln (auch Nahrungsergänzungsmitteln) ist zu beachten, dass die für die Herstellung verwendeten Inhaltsstoffe nicht aufgrund ihrer pharmakologischen Wirkung als Arzneimittel einzustufen sind.

Was ist ein Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel?

Gemäß § 5 der NemV ist ein Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( BVL) vorgesehen. Das Anzeigeverfahren ist derzeit kostenfrei. Im Online-Formular finden Sie Hinweise und Beispiele zum Ausfüllen.

Ist ein Nahrungsergänzungsmittel neuartig?

Für den Sonderfall, dass ein Nahrungsergänzungsmittel ein neuartiges Lebensmittel darstellt oder eine neuartige Zutat enthält, sind die Regelungen der Verordnung (EU) 2015/2283 (Novel-Food-Verordnung) zu beachten. Demnach darf das Produkt nur nach einer Zulassung oder Meldung vertrieben werden.

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Ist eine behördliche Zulassung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften vorgesehen?

Eine behördliche Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln ist rechtlich nicht vorgesehen. Für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist die/der Lebensmittelunternehmer/in selbst verantwortlich. Das Online-Formular zur Anzeige nach § 5 NemV steht Ihnen hier zur Verfügung: Wichtige Informationen zum Online-Formular finden Sie hier.