Kann man als nicht selbstständiger Rechnungen schreiben?

Die Frage, ob es möglich ist, auch ohne ein Gewerbe eine Rechnung zu schreiben, lässt sich zunächst eindeutig beantworten: Ja. Es ist nicht zwingend notwendig, ein Gewerbe angemeldet zu haben, um eine Rechnung ausstellen zu können.

Kann ich als Student Rechnung stellen?

Wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast und privat einen Verkauf tätigst, kannst Du ebenfalls eine Rechnung schreiben als Student. Dabei dürfen allerdings kein gewerblicher Charakter bzw. unternehmerisches Interesse vorliegen und es sich um eine einmalige oder sehr unregelmäßige Tätigkeit handeln.

Was ist zu beachten bei der E-Rechnung?

Was ist zu beachten, wenn Rechnungen mehrmals elektronisch zwischen Kunde und Verkäufer geschickt werden (um die Höhe zu prüfen etc.)? Die E-Rechnung wird nicht ordnungsgemäß bzw. nicht fristgerecht zugestellt (technische Probleme in der Übermittlung/Zustellung.). Wer ist haftbar? Der Absender oder der Empfänger? Wer hat die Beweislast?

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Was ist der wichtigste Ratschlag für eine zu hohe Rechnung?

Der wichtigste Ratschlag in Bezug auf eine fehlerhafte zu hohe Rechnung/Mahnung ist der, dass Sie unbedingt schriftlich reagieren sollten. Ein lediglich mündlicher oder telefonischer Widerspruch reicht nicht aus, da Sie diesen später kaum noch beweisen können.

Wie kann der Widerspruch gegen die Rechnung abgefasst werden?

Der eigentliche Widerspruch gegen die Rechnung kann formlos abgefasst sein. Das heißt, es genügt, wenn Sie klar herausstellen dass Sie die Rechnung nicht anerkennen und den Grund hierfür genau beschreiben. Ihre Begründung für den Rechnungswiderspruch sollte so ausführlich wie möglich sein.

Was ist ein Musterbrief gegen eine fehlerhafte Rechnung?

Musterbrief gegen eine fehlerhafte Rechnung Gerne können Sie das folgende Musterschreiben verwenden, um gegen eine falsche bzw. zu hohe Rechnung Widerspruch einzulegen: Absender: (Vorname, Name) (Straße, Hausnummer) (Postleitzahl, Stadt) An (Name Unternehmen) (Straße, Hausnummer) (Postleitzahl, Stadt) Per Einschreiben mit Rückschein