Kann man als Selbstständiger ein Handy absetzen?

Grundsätzlich können Selbständige ihr Smartphone als Betriebsausgabe geltend machen. Und das betrifft sowohl die Kosten für die Anschaffung als auch die laufenden Kosten des Betriebs mit der Handyrechnung.

Was alles steuerlich absetzbar für Selbständige?

Arbeitszimmer. Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, können Sie Ihr Arbeitszimmer unter dem Posten „Werbungskosten“ von der Steuer absetzen.

  • Bewirtungskosten.
  • Bürobedarf.
  • Fahrtkosten.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
  • Geschenke an Partner oder Mitarbeiter.
  • Reisekosten.
  • Weiterbildungskosten.
  • Was kann man von der Steuer absetzen als Selbständiger?

    Das lässt sich von der Steuer absetzen

    • Arbeitsmittel. Als Selbstständiger kannst Du alle Arbeitsmittel von der Steuer absetzen.
    • Firmenwagen.
    • Fahrtkosten.
    • Arbeitszimmer.
    • Fortbildung und Fachliteratur.
    • Telefon und Internet.
    • Sonstige Absetzungsmöglichkeiten.

    Warum müssen Arbeitnehmer das Smartphone von der Steuer absetzen?

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    Allerdings können Arbeitnehmer nicht alle ihre Ausgaben für das Smartphone von der Steuer absetzen. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Angestellte ihr Handy auch privat nutzen. Daher müssen sie nachweisen, in welchem Umfang sie das Smartphone privat nutzen und für die Arbeit einsetzen.

    Wie können sie das Handy als selbständiger nutzen?

    Als Selbständiger können Sie dann nämlich sowohl die laufenden Kosten als auch die Anschaffungskosten vom Handy vollständig als Betriebsausgabe absetzen. Nutzen Sie es teilweise auch für private Zwecke, ist nur ein anteiliges Absetzen möglich. Gleiches gilt, wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr privates Mobiltelefon zum Teil beruflich nutzen.

    Wie können sie das Handy als selbständig absetzen?

    Als Selbständiger können Sie dann nämlich sowohl die laufenden Kosten als auch die Anschaffungskosten vom Handy vollständig als Betriebsausgabe absetzen. Nutzen Sie es teilweise auch für private Zwecke, ist nur ein anteiliges Absetzen möglich.

    Wie können sie ihr Smartphone steuerlich geltend machen?

    Sie können Ihr Smartphone steuerlich geltend machen, wenn Sie es beruflich nutzen (zu mindestens 10 Prozent im Vergleich mit Ihrer Privatnutzungsdauer). Im Normalfall wird die hälftige Nutzung angenommen und kommt ohne den komplizierten Nachweis von Einzelnutzungsdauern (privat und beruflich) aus.

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