Kann man Ämter verklagen?
Er kann deshalb beim Sozialgericht darauf klagen, dass ihm ein Bescheid erteilt wird, also eine sogenannte Untätigkeitsklage erheben. Allerdings kann diese Klage frühestens nach sechs Monaten gestellt werden. Sie hat nur dann Erfolg, wenn die Behörde keinen zureichenden Grund für die Verzögerung hatte.
Wo mache ich eine Untätigkeitsklage?
Es ist darauf zu achten, dass die Untätigkeitsklage beim zuständigen Gericht eingereicht wird. Prinzipiell wird alles über das Verwaltungsgericht abgewickelt. Lediglich sozialrechtliche Angelegenheiten sind am Sozialgericht und Untätigkeiten in Steuerangelegenheit beim Finanzgericht einzureichen.
Was hat die Beschwerde mit der angefochtenen Entscheidung zu tun?
Die Beschwerde hat nicht die Wirkung, dass die angefochtene Entscheidung nicht vollzogen werden kann. Im Gegensatz zur Berufung und Revision fehlt der Beschwerde die aufschiebende Wirkung.
Wer kann die Beschwerde nicht abhelfen?
Wenn das Gericht der Beschwerde nicht abhelfen will, legt es dem nächsthöheren Gericht vor. Beschwerdeberechtigt sind der Beschuldigte, sein Verteidiger und auch die gesetzlichen Vertreter. Die Haftbeschwerde muss zwar nicht begründet werden, jedoch empfiehlt es sich dies zu tun. Die Begründung kann auch nachgeholt werden.
Was ist die Grundlage für eine Beschwerde?
Die Grundlage für eine Beschwerde ist es, wenn in einem Angebot etwas versprochen wurde; dieses Versprechen jedoch nicht eingehalten wird oder nur mangelhaft umgesetzt. Daher müssen sich die Probleme, die ihr ansprechen wollt, auch immer exakt auf den Text beziehen. Hier im Beispiel erklärt anhand einer Reisebuchung.
Wann ist eine sofortige Beschwerde erforderlich?
Die „sofortige Beschwerde“ hingegen ist dann vorgesehen, wenn nach Ansicht des Gesetzgebers eine schnelle und endgültige Entscheidung erforderlich ist, so dass diese auch an eine Frist gebunden ist.