Kann man den 2 Namen ändern?

Wie kann ich meinen Zweitnamen ändern? Um die Änderungen eines Zweitnamens oder die Änderung des Vornamens zu bewirken, ist das Vorliegen eines wichtigen Grunds notwendig. Falls ein wichtiger Grund vorliegt, kann bei dem zuständigen Amt (Ordnungsamt, Rechtsamt, Standesamt, etc.) eine Änderung beantragt werden.

Wie kann ich meine Vorname ändern?

Wer seinen Namen ändern möchte, muss dies schriftlich bei der zuständigen Namensänderungsbehörde beantragen, die in den meisten Fällen beim Standes- oder Bürgeramt angesiedelt ist. Entsprechende Formulare werden häufig als Download angeboten oder sind auf Nachfrage erhältlich.

Was brauche ich alles für eine Namensänderung?

Sie benötigen für den Antrag auf Namensänderung neben dem Formular folgende Unterlagen:

  • aktueller und gültiger Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
  • Geburtsurkunde des Antragstellers (etwa bei Antrag auf Rückkehr zum Geburtsnamen)
  • Eheurkunde (auch bei neuer Ehe der Kindesmutter)
  • Scheidungsurkunde.
LESEN:   Wer hat ein offenes MRT?

Wie kann ich meinen Vornamen oder Nachnamen ändern?

Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o.ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt. Lehnt es den Antrag ab, können die Änderungswilligen Widerspruch einlegen.

Warum muss eine Person mehrere Vornamen haben?

Wenn eine Person mehrere Vornamen hat, steht es ihm frei, welchen er unter den mehreren Vornamen als Rufnamen gebrauchen will. Daher muss die Änderung des Rufnamens weder angemeldet werden noch bedarf es einer behördlichen Zustimmung.

Ist es erlaubt einen männlichen Vornamen hinzuzufügen?

Einen weiblichen zu einem männlichen Vornamen hinzuzufügen ist also in der Regel nicht erlaubt. Möglich, aber nicht immer erlaubt ist eine Namensänderung, wenn eine Person mehrere Vornamen hat und der dritte Vorname an die erste Stelle rücken soll.

Warum möchten Eltern ihren Nachnamen ändern?

In manchen Fällen möchten Eltern lediglich den Nachnamen ihrer Kinder ändern lassen. Das ist häufig nach einer Scheidung der Fall, wenn der sorge­be­rech­tigte Elternteil seinen alten Namen annimmt oder wieder heiratet.

LESEN:   Was gehort alles zur Vollkostenrechnung?