Kann man deutsche und spanische Staatsbürgerschaft haben?

So bietet Spanien bereits heute in Kooperation mit einigen lateinamerikanischen Ländern die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft an. Mit Deutschland besteht jedoch kein Abkommen, das grundsätzlich die doppelte Staatsangehörigkeit zuließe.

Wie bekomme ich die spanische Staatsangehörigkeit?

Wer aufgrund eines Eintrags im Standesamt die spanische Staatsangehörigkeit während zehn aufeinanderfolgender Jahren gutgläubig besessen und davon Gebrauch gemacht hat, hat das Anrecht auf die spanische Staatsangehörigkeit.

Wie besteht die Möglichkeit die spanische Staatsbürgerschaft zu erwerben?

Für in Spanien lebende Deutsche besteht grundsätzlich die Möglichkeit die spanische Staatsbürgerschaft durch ständigen Wohnsitz in Spanien zu erwerben.

Wie ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland erlaubt?

In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie soll jedoch nicht der Regelfall sein. Gesetzlich ist sie durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Im Jahr 2014 wurde das StAG umfassend geändert.

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Wie können sie die spanische Staatsangehörigkeit beantragen?

Erfüllen Sie die am Anfang des Artikels genannten Voraussetzungen, können Sie die spanische Staatsangehörigkeit beim Standesamt (Registro Civil) Ihres Wohnsitzes beantragen. Über den folgenden Link finden Sie die Anschrift des für Sie zuständigen Standesamtes ( Suche Registro Civil ).

Was ist die deutsche Staatsbürgerschaft?

Die Staatsbürgerschaft richtet sich in Deutschland nach dem sogenannten Abstammungsprinzip, auch Jus Sanguinis genannt. Das bedeutet, wer als Kind mindestens eines deutschen Elternteils geboren wird, erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind in Deutschland oder einem anderen Land geboren wurde.