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Kann man die Unternehmensform ändern?
Mit dem Formwechsel kann eine Gesellschaft ihre Rechtsform wechseln. Auch der grenzüberschreitende Formwechsel in die Rechtsform eines anderen Staates ist möglich. Der Formwechsel erfolgt unter Beibehaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Identität der Gesellschaft.
Wie ändert man den Namen einer GmbH?
Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Firmennamen ändern zu wollen, dann braucht es bei der GmbH dazu eine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Das setzt voraus, dass Sie eine Gesellschafterversammlung einberufen, die die Namensänderung beschließt.
Ist eine Änderung des Unternehmensgegenstandes problemlos möglich?
Änderung des Unternehmensgegenstandes problemlos durch Änderung des Gesellschaftsvertrages möglich. Nur muss der übliche Weg eingehalten werden. D.h., eine Änderung des Gesellschaftsvertrages kann nur durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen, der Beschluss muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.
Wie kann eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgen?
Nur muss der übliche Weg eingehalten werden. D.h., eine Änderung des Gesellschaftsvertrages kann nur durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen, der Beschluss muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Zur Abänderung des Gesellschaftsvertrages siehe auch die §§ 53 , 54 GmbHG . Hallo, das ist ganz einfach.
Was ist die Satzungsänderung einer Aktiengesellschaft?
Änderung der Satzung einer Aktiengesellschaft (AG) § 179 AktG regelt das Verfahren der Satzungsänderung. Diese aktienrechtliche Vorschrift fordert für jede Satzungsänderung den Beschluss der Hauptversammlung. Der satzungsändernde Beschluss muss mit einer Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals getroffen werden.
Was benötigen die Gesellschafter für die Satzungsänderung?
Überdies benötigen die Gesellschafter für die Satzungsänderung einen Notar. Im Umlaufverfahren kann der Gesellschaftsvertrag nicht wirksam geändert werden. Der satzungsändernde Gesellschafterbeschluss muss zwingend notariell beurkundet werden.